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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Zschäpe-Prozess, Entfernung aus Beamtendienst wegen des Besitzes von Kinderpornos, SMS auf der Richterbank und das Arbeitsgericht Berlin zum Charitè-Streik. Das Video zur aktuellen Fernsehanwaltswoche finden Sie: hier Zschäpe-Prozess –Hauptangeklagte versucht erneut, ihre Verteidiger loszuwerden: Nicht zum ersten Mal startet Beate Zschäpe einen Versuch, um ihre Verteidiger loszuwerden. Ist das möglich? Welche Folgen hätte das? Droht sogar eine komplette Wiederholung des Prozesses nach 200 Verhandlungstagen? Entfernung aus Beamtendienst wegen Besitzes ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für Beamte können Berufskrankheiten nicht rückwirkend anerkannt werden. Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, urteilte am Donnerstag, 10. Dezember 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 46.13). Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990-er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurde die Nervenkrankheit „spätestens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten? Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten. Verbot bei Gefahr für ... weiter lesen
1. Bei der Anstellung eines Geschäftsführers handelt es sich weder um einen Arbeits- noch um einen Dienstverhältnis. Der Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Es können mehr als nur eine Person Geschäftsführer sein. 2. Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich. 3. Im Gesellschaftsvertrag kann die Zulässigkeit des Widerrufs beschränkt werden, so dass nur wichtige Gründe denselben notwendig machen. Solche Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Der Geschäftsführervertrag unterliegt der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Massiver Stellenabbau geplant: Aktuellen Pressemeldungen zufolge (z.B. Spiegel Online vom 29.9.2016) sollen bei der Commerzbank in den kommenden Jahren 9600 Vollzeitstellen gestrichen werden. Durch 2300 neue Stellen in "in Wachstumsfeldern" soll der Netto-Stellenabbau letztlich bei 7300 Arbeitsplätzen liegen. Der Abbau sei Teil von Umbauplänen der Commerzbank zu einem "digitalen Technologieunternehmen“. Was haben Arbeitnehmer, deren Unternehmen einen Stellenabbau durchführt, grundsätzlich zu beachten? Betriebsbedingte Kündigungen: Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Oberhausen hat am 31.07.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 781/20 einen Gütetermin vor dem Einzelrichter zur fristlosen Kündigung des stellvertretenden Store-Leiters des FC Bayern Fan-Shops im CentrO durchgeführt, der nicht mit einer Einigung endete. Nunmehr findet am 14.10.2020 der Kammertermin statt, bei dem neben dem Einzelrichter auch zwei ehrenamtliche Richter auftreten, die einmal von Seiten der Arbeitgeber und einmal von Seiten der Arbeitnehmer stammen. Wenn auch im Kammertermin keine Einigung erfolgt, wird das Arbeitsgericht Oberhausen ein Urteil fällen. weiter lesen
Im Zusammenhang mit der Corona -Pandemie stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben kann, dass dieser nicht ins Ausland, insbesondere in Corona -Risikogebiete, fährt. Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich während seinem Urlaub hinfahren, wo er möchte, also auch in Kriegsgebiete und Corona -Risikogebiete. Der Arbeitnehmer darf auch für Verwandtenbesuche ins Ausland fahren – auch in Risikogebiete . Problematisch werden diejenigen Fälle, in denen ein Arbeitnehmer in ein Corona -Risikogebiet fährt und anschließend aus diesem Risikogebiet zurückkehrt und dann aufgrund behördlicher ... weiter lesen
Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich oder fahrlässig eine Sachbeschädigung herbei, kann dies – unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung – grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers sein. Ein anschauliches Beispiel dafür ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert. In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz wird heute von vielen Arbeitgebern - zum Teil stillschweigend - geduldet, für viele Arbeitnehmer ist sie eine Selbstverständlichkeit. Klare Regeln zur privaten Internetnutzung bestehen jedoch in den wenigsten Betrieben. Dies führt in Streitfällen (z.B. exzessive Privatnutzung während der Arbeitszeit, Aufruf pornographischer Seiten) zu einer unklaren Rechtslage. Fehlende klare Regelungen können für den Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht von Nachteil sein: Sind der privaten Internetnutzung keine ausdrücklichen Grenzen gesetzt, überlässt der Arbeitgeber es praktisch seinen Mitarbeitern, den Umfang der privaten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Eine solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingten Gründe darzulegen und zu beweisen. Damit haben Arbeitgeber in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten, weshalb Arbeitnehmer vor Gericht gute Abfindungen erzielen können. Voraussetzungen ... weiter lesen