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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen
Düsseldorf. Eine fristlose Kündigung wegen Verspätung des Arbeitnehmers zur Arbeit ist regelmäßig unwirksam. In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.02.2022 (Az.: 10 Ca 4119/21) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass bei Unpünktlichkeit eine außerordentliche Kündigung ausnahmsweise nur dann möglich sei, wenn diese einer Arbeitsverweigerung gleichkomme. Daraufhin kippte das Gericht mehrere Kündigungen einer Mitarbeiterin des Autovermieters Sixt.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Einladung zur Wahlvorstandswahl, um eine Betriebsratswahl bei Sixt durchzuführen. Die Klägerin und zwei weitere Kollegen stellten am 20.08.2021 einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. August 2016 – 2 O 329/13 –, juris .
Fristlose Kündigung kann auf § 626 BGB gestützt werden
Der § 626 BGB sieht vor, dass das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber – gerichtlich oder außergerichtlich – gütlich einigen, fragen sich viele Arbeitnehmer regelmäßig, wie sie sicherstellen, dass sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber („Abfindungspoker“) wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Arbeitnehmer fragen sich sodann, ob sie unter allen Umständen davon ausgehen können, dass die mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Abfindungskonditionen optimal sind und die den Interessen des Arbeitnehmers am besten gerecht wird.
Um in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, muss der Arbeitnehmer
Kenntnis von den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –.
Ausgangslage:
Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich treuwidrig verhält, zum Beispiel dadurch dass er bestimmte Vertrauenstatbestände schafft. Hier kann widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers die Kündigung ... weiter lesen
Als Arbeitgeber kann es vorkommen, dass man mit einem Mitarbeiter unzufrieden ist und das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte.
Es ist wichtig, dabei rechtlich korrekt vorzugehen , um mögliche Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden .
In diesem Ratgeber werden verschiedene Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, wie ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden kann.
Kündigung : Die einfachste und häufigste Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, ist die ordentliche Kündigung . Dabei muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und den Mindestkündigungsschutz beachten. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer ordentlichen Kündigung führen ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss.
2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen
Die BayWa AG, eines der traditionsreichsten Unternehmen Bayerns mit Sitz in München, steht vor tiefgreifenden Umstrukturierungen. Angesichts massiver wirtschaftlicher Schwierigkeiten plant der Konzern bis Ende 2027 nicht nur die Schließung von 26 Standorten in Deutschland, sondern auch den Abbau von rund 1.300 Vollzeitstellen – etwa 16 Prozent der derzeitigen Belegschaft. Der angekündigte Stellenabbau betrifft dabei vor allem die zentralen Verwaltungsstrukturen am Unternehmenssitz in München, wo rund 40 Prozent der Arbeitsplätze entfallen sollen. Die Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten sind erheblich – sowohl sozial als auch arbeitsrechtlich.
Ursache für die tiefgreifenden Maßnahmen ist eine anhaltende wirtschaftliche ... weiter lesen
In Deutschland herrscht grundsätzlich eine strikte Trennung zwischen privatem und beruflichem Bereich . Dies gilt auch für das Thema Wahlen und politische Einstellungen . Jedem Bürger steht das Recht zu, frei über seine politischen Überzeugungen und sein Wahlverhalten zu entscheiden, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen darf. Doch immer wieder kommt es zu Diskussionen und Missverständnissen bezüglich der Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben darf, wie er wählen soll.
Ein aktuelles Beispiel für diese Problematik ist die Europawahl 2024 . Einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern nahegelegt, nicht die rechtspopulistische Partei AfD zu wählen , da dies den Ruf des Unternehmens ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die Temperaturen sind gerade nach längerer Zeit mal wieder etwas stärker nach oben in den sommerlichen Bereich gegangen. Damit einher geht in arbeitsrechtlicher Hinsicht immer die Frage nach der Kleidung am Arbeitsplatz. Müssen Arbeitnehmer auch bei Hitze eine bestimmte Arbeitskleidung tragen oder besteht die Möglichkeit, sich den Temperaturen anzupassen?
Betriebliche Gewohnheiten und Anweisungen
Zunächst einmal muss man zwischen verschiedenen Branchen differenzieren. Nicht jeder Arbeitnehmer hat in Anzug und Schlips im Büro zu erscheinen. Es ... weiter lesen
Wie hat sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten, unter welchen Umständen kann er weiterhin Zahlung des Entgeltes verlangen und welche Auswirkungen hat die Krankheit auf seinen Urlaub? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Begriff:
Der Begriff der Krankheit umschreibt einen Körper- und Geisteszustand, der aus medizinischer Sicht so regelwidrig ist, dass ein Heilungsprozess erforderlich ist.
Wichtig ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff nicht gleichzusetzen ist mit der Arbeitsunfähigkeit. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch den Krankheitsfall objektiv daran gehindert ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ... weiter lesen