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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Aumann AG mit Hauptsitz in Beelen ist ein deutscher Maschinen- und Anlagenbauer.
Bei Aumann sollen nun 200 Arbeitsplätze wegfallen und damit die Gesamtzahl der Arbeitsplätze von 950 auf 750 sinken.
Als Grund werden starke Umsatzrückgänge wegen verminderter Nachfrage der Automobilindustrie angeführt.
Die betroffenen Standorte in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna sind im gleichen Verhältnis vom Stellenabbau betroffen.
Aumann will nun Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufnehmen und klären, wie der Stellenabbau umgesetzt werden soll.
Ob es ein Angebot an die Arbeitnehmer mit Aufhebungsvertrag und Abfindung gibt, oder ob betriebsbedingte ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach ... weiter lesen
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt die Müllverwertungsanlage Bonn. Die beklagte Gewerkschaft ver.di ist Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaft ÖTV. Als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wendet die Klägerin die von diesem mit der ÖTV geschlossenen Tarifverträge an. Im November 1999 übertrug die Stadt Bonn 93,5 % ihrer Gesellschaftsanteile an der Klägerin auf die Stadtwerke Bonn GmbH. Aus diesem Anlaß forderte die ÖTV die Klägerin Anfang 2000 zu Tarifverhandlungen auf. Der von der ÖTV vorgelegte Tarifvertragsentwurf sah ua. den dauerhaften Ausschluß betriebsbedingter Beendigungskündigungen, die Übernahme dieses besonderen Kündigungsschutzes in die ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O).
Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag:
Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen.
Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers:
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 25. April 2013 (Az. 8 AZR 287/08) soll das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden haben, dass ein Stellenbewerber keinen Anspruch auf Auskünfte bezüglich der Einstellungskriterien hat. Auch müsse der Arbeitgeber nicht mitteilen, ob er einem anderen Kandidaten die Stelle gegeben hat. Bereits in einem früheren Urteil soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Meinung des BAG bestätigt haben. Demnach ergebe sich aus dem Gemeinschaftsrecht kein Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. In dieser Entscheidung ging es um die Kürzung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber. Die Kürzung erfolgte, da der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sein soll. Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes wurde dem Arbeitnehmer jedoch ein Anspruch auf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16.02.2021 zum Aktenzeichen 23922/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer vor einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber die Vorwürfe prüfen muss, andernfalls kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber begründet sein.
Im konkreten Fall hat ein Arzt, der als Arbeitnehmer bei einem Krankenhaus angestellt war, eine Information an die Staatsanwaltschaft gemacht, dass der Tod von 4 Patienten nach seiner Einschätzung die Folge einer verbotenen Sterbehilfe gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich das Ermittlungsverfahren gegen die Klinik ein, da die Behandlung medizinisch nicht zu ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind.
1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit.
Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dem Urteil liegt die Feststellung zu Grunde, dass eine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Vergütung an den vorherigen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots nicht bestehe. Das Urteil könnte eine enorme Bedeutung für Arbeitnehmer haben. In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer wegen einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom vorherigen Arbeitgeber freigestellt werden. Einige Arbeitnehmer nehmen dann anscheinend ... weiter lesen