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Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Nach der Privatisierung eines öffentlichen Krankenhauses kann sich der Erwerber nur schwer von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes lösen. Mit einem am Donnerstag, 27. April 2017, verkündeten Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Ergebnis die deutschen Regelungen, wonach dies nur durch neue Arbeitsverträge oder durch Änderungskündigungen möglich ist (Az.: C-680/15 und C-681/15). Damit zerstreuen sich auch für andere Branchen Arbeitgeber-Hoffnungen, unliebsame Alt-Tarife sogar durch konzerninterne Verkäufe loswerden zu können. Im konkreten Fall geht es um die Kliniken Langen-Seligenstadt im Landkreis ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert. In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.09.2018 zum Aktenzeichen X-68/17 entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden habe, so der EuGH. Der Chefarzt Q. der Abteilung „Innere Medizin“ eines ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 522/20 entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen zu langer Pausen, Besuch eines Freundes und Aufsuchen der eigenen Wohnung rechtswidrig ist. Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 18.12.2020 ergibt sich: Der Kläger ist seit dem Jahr 1984 als Energieanlagenelektroniker im Außendienst im Bereich der Stromzählermontage bei der Beklagten, einem Netzbetreiber, beschäftigt. Er ist aufgrund tariflicher Vorschriften ordentlich unkündbar. Für seine Tätigkeit hatte die Beklagte dem Kläger ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat erstmals entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Unternehmensmitbestimmung mitberücksichtigt werden müssen. So kann die Zahl der Leiharbeiter auf Stammarbeitsplätzen die Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder beeinflussen, welche die Arbeitnehmerseite stellt, entschieden die Erfurter Richter am Mittwoch, 4. November 2015 (Az.: 7 ABR 42/13). Konkret ging es um den gesetzlichen Schwellenwert von 8.000 Beschäftigten in einem Unternehmen und das damit zusammenhängende Wahlverfahren. Der BAG-Beschluss könnte aber auch Auswirkungen auf den mitbestimmungsrechtlichen Status vieler Unternehmen zugunsten der Arbeitnehmer haben. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Freier Mitarbeiter gründet GmbH: Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der Scheinselbstständigkeit vermieden werden. GmbH schützt nicht immer vor Scheinselbstständigkeit: Mit einer solchen Konstruktion umgehen die Beteiligten allerdings oftmals die gesetzlichen Vorschriften. Die Sozialgerichte werden meistens wenig begeistert sein, wenn sie es mit solchen Versuchen zu tun bekommen. ... weiter lesen
Zurück ins Mittelalter? - Das Bundesverfassungsgericht, die Kirchen und das Arbeitsrecht. Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverfassungsgericht hat hingelangt. Wir haben diese Woche eine neue Entscheidung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben. Wieder einmal ist eine der Kirchen beteiligt, die eine Kündigung ausgesprochen hat und wieder einmal scheint es doch so zu sein, dass wir Rückschritte im Arbeitsrecht machen. Stimmt mein Spruch vom Zurück ins Mittelalter? Fachanwalt Dineiger: So pauschal kann man das ... weiter lesen
Mönchengladbach (jur). Die gesetzliche Lohngleichbehandlung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten soll nicht durch Tricks umgangen werden. So darf eine Zeitarbeitsfirma eine Leiharbeiterin nicht kurz vorher für drei Monate und einen Tag auf die Straße setzen, um sie dann wieder einzustellen, entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. März 2018, auf das der Deutsche Anwaltsverein aufmerksam gemacht hat (Az.: 1 Ca 2686/17). Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Leiharbeiterin, die bei einem Entleiher als Kassiererin eingesetzt wurde. Bevor sie dort neun Monate tätig war, teilte das entleihende ... weiter lesen
Kein zeitlich unbegrenzter Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers Der Kläger war seit 1991 in einer Niederlassung der beklagten Omnibusherstellerin als Verkaufsbeauftragter beschäftigt. Im Anstellungsvertrag behielt sich die Beklagte das Recht vor, das Verkaufsgebiet zu ändern. Eine 1992 zunächst erfolgte Erweiterung des Gebiets wurde 1993 teilweise wieder zurückgenommen. Für 1994 blieben vom Kläger beanspruchte Ausgleichsprovisionen iHv. ca. 3.900,00 DM offen. Der Kläger, dessen Jahreseinkommen 1994 und 1995 bei jeweils ca. 130.000,00 DM lag, hatte die Zahlung im August 1995 vergeblich angemahnt, im November 1995 bekräftigte die Beklagte, daß sie die Beträge nicht zahle. Mit ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Eine aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube dreht sich um das Kündigungsrecht von Arbeitnehmern und die Frage, ob man seinen Arbeitsvertrag eigentlich schon vor Arbeitsbeginn wieder fristlos kündigen kann, auch wenn der Arbeitsvertrag ein solches Recht vor dem ersten Arbeitstag ausschließt. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss ich sagen, dass mir auf Arbeitgeberseite der Sinn einer Klausel nicht ganz klar ist, die ein Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn ausschließt. Welches ... weiter lesen