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Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird. Wie ist die Rechtslage? Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht im Urlaub anrufen. Der Arbeitnehmer muss auch nicht erreichbar sein. Nur in Ausnahmefällen, das Bundesarbeitsgerichts (NZA 2001, 100, 101) spricht von „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht ... weiter lesen
Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren? Ein Recht auf Selbstbeurlaubung gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann also nicht einfach seinen Urlaub antreten und der Arbeit wegbleiben. Es muss also eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind verschiedene Klageformen denkbar. Das Bundesarbeitsgericht gesteht eine Klage zu, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen will, dass ihm aus einem ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 entschieden, dass ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nach Ausspruch einer fristlosen Arbeitgeberkündigung regelmäßig nicht anzunehmen ist, der Arbeitnehmer hätte es böswillig unterlassen, eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen, wenn er binnen drei Monaten eine neue Stelle findet und antritt. Die Beklagte ist dem Kläger dem Grunde nach zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Monate Mai bis einschließlich Juli 2022 aufgrund Ausspruchs der unwirksamen fristlosen Kündigung vom 03.05.2022 verpflichtet. Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Die Abmahnung hat zwei Funktionen, die Rüge- und die Warnfunktion. Daraus ergeben sich zwingende Inhalte einer Abmahnung. 1. Rügefunktion Mithilfe der Abmahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen vertragliche Pflichten hin und rügt deren Verletzung. 2. Warnfunktion Des Weiteren fordert der Arbeitgeber zu einem künftig vertragstreuen Verhalten auf. Für den Fall, dass es zu erneuten Vertragsverletzungen kommen sollte, droht der Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen (in der Regel die Kündigung des Arbeitsverhältnisses) an (BAG, Urteil vom 23.3.2009, AZ: 2 AZR 606/08). Zwingende Voraussetzung einer wirksamen ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Für Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile bieten. In diesem Ratgeber möchte ich einige dieser Vorteile näher erläutern. Zeit- und Kostenersparnis: Durch einen Aufhebungsvertrag können langwierige Kündigungsfristen vermieden werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da keine Abfindungszahlungen geleistet werden müssen. Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber , schnell und unkompliziert Mitarbeiter freizusetzen, ohne sich an gesetzliche Kündigungsfristen halten zu müssen. Dies kann besonders in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu der Frage ob und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderprämien haben. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 12.12.2011, dass der Industrieriese Siemens trotz sehr guter Geschäftsergebnisse keine erneute Sonderzahlung zu Weihnachten 2011 auszahlen werde. Letztes Weihnachten hatte das Unternehmen noch Sonderzahlungen von bis zu 1000 € zu Weihnachten ausgezahlt. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Sonderzahlung haben, wenn der Arbeitgeber diese in der Vergangenheit wiederholt – etwa zu Weihnachten – ausgezahlt hat und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26.05.2020 zum Aktenzeichen: 4 Ca 681/19 eine städtische Arbeitgeberin verurteilt, den Schaden zu ersetzen, der durch eine im Sturmtief „Friederike“ im Januar 2018 umgestürzte Rosskastanie am PKW einer Arbeitnehmerin entstanden ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Aachen Nr. 5/2020 vom 23.07.2020 ergibt sich: Vor dem Rathaus der beklagten Stadt befindet sich ein öffentlich zugänglicher Parkplatz, auf dem eine Rosskastanie stand. Diese stürzte am 18.01.2018, als das Sturmtief „Friederike“ mit einer Windgeschwindigkeit von 100 bis 130 km/h über die Stadt zog, auf den dort geparkten PKW einer Arbeitnehmerin. Der Schaden am ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Beleidigung droht Kündigung Eine Beleidigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich als Grund für eine Kündigung geeignet. Anhängig von der Schwere der Beleidigung kann der Arbeitgeber unter Umständen auch fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ein interessantes Urteil des LAG Hamm zeigt, dass der Schutz der Kunstfreiheit Arbeitnehmer vor einer Entlassung bewahren kann. Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Ausgangslage: Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB leisten deutschlandweit viele Beschäftigte regelmäßig unbezahlte Überstunden. Ein Viertel aller befragten Beschäftigten gab der Umfrage zufolge an, hin und wieder Überstunden zu leisten, um mit dem Arbeitspensum fertig zu werden. Gerade der Bereich Erziehung und Unterricht sei besonders betroffen. Die Umfrage deckt sich mit meinen Erfahrungen in der Beratungspraxis. Im laufenden Arbeitsverhältnis machen Arbeitnehmer die Ansprüche regelmäßig nicht geltend. Die damit verbundene Belastung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen