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Kündigung zur Unzeit
Die Klägerin stand seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag ordentlich kündbar war. Im September 1998 erfuhr die Klägerin, daß ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, unheilbar an Krebs erkrankt war. Wegen der darauf beruhenden seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt die Klägerin eine Kündigung der Beklagten zum 30. November 1998. Die Beklagte stellte die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei.
Die Klägerin hält die Kündigung für ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie berechtigt sind im Arbeitsverhältnis das eigene Haustier mit zur Arbeit zu nehmen.
Der Hund wird nicht ohne Grund als bester Freund des Menschen bezeichnet.
Freudestrahlend begrüßt er seinen Besitzer mit wedelndem Schwanz an der Haustür, möchte am liebsten die ganze Zeit spielen und gestreichelt werden oder schläft treu und zufrieden auf den Füßen von Herrchen bzw. Frauchen ein.
Es gibt Arbeitgeber , die aktiv bei der Suche nach geeigneten und qualifizierten Arbeitnehmern damit werben tierfreundlich zu sein und es zu erlauben, dass Arbeitnehmer ihren Hund mit zur Arbeit bringen.
Dies wirkt sich für den ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung.
• Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart.
• Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht. In diesem Rahmen kann er Mehrarbeit auferlegen, er darf die Arbeitszeiten festlegen; die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen darf er anordnen, es handelt sich dann um Arbeitszeit. Dabei muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, und Rücksicht nehmen auf die Interessen des Arbeitnehmers: Er muss die Mehrarbeit korrekt erfassen und vergüten, das Arbeitszeitgesetz einhalten, für ausreichend Pausen und Erholungszeiten sorgen, und Rücksicht nehmen auf persönliche, familiäre Belange des Arbeitnehmers.
Ignorieren von ... weiter lesen
Maredo Restaurants Holding GmbH ist eine 1973 gegründete Restaurantkette mit Sitz in Düsseldorf, die auf Steaks spezialisiert ist.
Seit März 2020 ist das Unternehmen insolvent.
Maredo ist nach Zahl der betriebenen Restaurants die zweitgrößte Kette im Steakhaus-Segment in Deutschland.
Insgesamt hat das Unternehmen 35 Standorte in Deutschland .
Da Maredo nun keine finanziellen Mittel mehr hat werden alle Arbeitnehmer aus den Restaurants gekündigt.
Nur die Verwaltungsmitarbeiter werden (vorerst) weiterbeschäftigt und sollen insolvenzspezifische Arbeiten verrichten.
Bereits im Jahr 2020 wurden 15 von 35 Restaurants geschlossen und in diesem Zuge 950 Arbeitnehmer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Weihnachtsgeld: Unwirksamer arbeitsvertraglicher Ausschluss einer betrieblichen Übung durch Bezeichnung eines 13. Gehalts als "freiwillige Leistung". Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG, Urteil vom 17. April 2013 – 10 AZR 281/12 –, juris, ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Die Parteien hatten einen Arbeitsvertrag geschlossen. Dort hieß es wörtlich: Die Zahlung eines 13. Gehalts ist eine freiwillige Leistung der Firma, die anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt werden kann. Der Arbeitgeber hatte zunächst einige Jahre Zahlungen geleistet und diese dann später mit dem Argument verweigert, der ... weiter lesen
Leider ist ein Klassiker der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Zeugnis. Selbst in Aufhebungsvereinbarungen wird es oft stiefmütterlich behandelt, obwohl es doch, gerade für Führungskräfte , mehr als zwingend ist.
Immer wieder werden über die Nicht- oder Schlechterteilung von Arbeitszeugnissen Auseinandersetzungen geführt. Die verschiedensten Konstellationen beschäftigen daher auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Mal sind es Falschangaben im Zeugnis oder Lebenslauf die den Arbeitgeber zur Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html). Mal ist es der fehlende Anspruch auf die ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern steht eine Klausel, wonach Überstunden mit dem monatlich vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Aber ist diese auch wirksam? Nein, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10, entschieden hat. In diesem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der in einer Kanzlei zu einem Gehalt von über EUR 80.000,00 jährlich tätig war und viele Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hinaus leistete, weil er hoffte dort Partner zu werden. Als dies nicht klappte, machte er ausstehende Überstundenvergütung von knapp EUR 40.000,00 wegen der geleisteten Überstunden geltend und wies darauf ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 27.09.2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 15/23 entschieden, dass die Fortzahlung der vormaligen Vergütung an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Gleichbehandlung herstellt und das Betriebsratsmitglied nicht nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässig begünstigen kann. Die Ermöglichung eines „Vorortverzehrs“ von Getränken und die Ausgabe von Getränkemarken an Arbeitnehmer stellen die Leistung von Arbeitsentgelts dar, wenn im Unternehmen keine Tätigkeiten anfallen, die mit einem erhöhten Flüssigkeitsbedarf verbunden sind. Erhalten Außendienstmitarbeiter zusätzliche Getränkemarken, weil sie aus tatsächlichen Gründen regelmäßig nicht in der Lage sind, den „Vorortverzehr“ in Anspruch zu nehmen, ... weiter lesen