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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitnehmer können nach sechs Arbeitstagen nicht generell am siebten Tag ruhen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie schreibt zwar pro Siebentageszeitraum eine Mindestruhezeit von 24 Stunden vor, diese muss aber nicht zwingend bereits nach sechs Arbeitstagen in Folge gewährt werden, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-306/16). Geklagt hatte ein in einem Kasino in Portugal beschäftigter Arbeitnehmer. In den Jahren 2008 und 2009 arbeitete er gelegentlich an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Als das Arbeitsverhältnis im März 2014 endete, verlangte der Mann eine Entschädigung und die Vergütung der gearbeiteten Überstunden. Er ... weiter lesen
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers . Es dient als Referenz für zukünftige Arbeitgeber und kann darüber entscheiden, ob man eine neue Stelle bekommt oder nicht. Aus diesem Grund ist es ratsam, als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. In diesem Ratgeber werden die Gründe dafür erläutert: Recht auf ein Arbeitszeugnis : Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis , das sein Arbeitsverhältnis wiedergibt. Ein Arbeitszeugnis sollte daher standardmäßig von jedem Arbeitgeber ausgestellt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis , in dem die Leistungen und ... weiter lesen
Wenn der Ehemann einer Arbeitnehmerin deren Kollegen als bescheuert bezeichnet und ihnen „eins auf die Fresse“ androht, rechtfertigt dies in der Regel keine Kündigung. Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 05.04.2013, Aktenzeichen: 10 Sa 2339/12. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen beleidigt und bedroht, rechtfertigt dies regelmäßig eine (fristlose) Kündigung unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Das Landesarbeitsrecht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem nicht die Arbeitnehmerin persönlich, sondern deren Ehegatte die Kollegen beleidigt und bedroht ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 27.09.2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 15/23 entschieden, dass die Fortzahlung der vormaligen Vergütung an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Gleichbehandlung herstellt und das Betriebsratsmitglied nicht nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässig begünstigen kann. Die Ermöglichung eines „Vorortverzehrs“ von Getränken und die Ausgabe von Getränkemarken an Arbeitnehmer stellen die Leistung von Arbeitsentgelts dar, wenn im Unternehmen keine Tätigkeiten anfallen, die mit einem erhöhten Flüssigkeitsbedarf verbunden sind. Erhalten Außendienstmitarbeiter zusätzliche Getränkemarken, weil sie aus tatsächlichen Gründen regelmäßig nicht in der Lage sind, den „Vorortverzehr“ in Anspruch zu nehmen, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 1210/14 . Ausgangslage: Das WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sieht in § 2 Abs. 2 Satz 1 vor, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig ist, wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und der Arbeitnehmer überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Fall: Elf Jahre lang war ein Mathematiker an der Universität Gießen mit insgesamt 16 ... weiter lesen
Im März teilte BP seinen Arbeitnehmern noch ermutigend mit, dass die Jobs in der Corona-Pandemie für die kommenden drei Monate sicher seien. Nun kommt die Wende. BP kündigt an jeden 7. Arbeitsplatz abzubauen und damit insgesamt fast 10.000 Arbeitsplätze . BP mit Sitz in London beschäftigt weltweit 70.000 Arbeitnehmer . An welchen Standorten die Stellen abgebaut werden, wurde noch nicht entschieden, aber ausschließlich Jobs in der Verwaltung sollen wegfallen. Überproportional betroffen sei dabei die Führungsebene. Bis zum Ende des Jahres soll der Stellenabbau vollzogen werden. Zudem müssen leitende Mitarbeiter auf Gehaltserhöhungen 2020 ... weiter lesen
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ? Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen. Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
• Meistens kann der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres seinen Urlaubswunsch in eine vom Arbeitgeber erstellte Urlaubsliste eintragen, oder einen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber hat in der Regel den Urlaub daraufhin zu gewähren, es sei denn, dem Urlaubswunsch stehen dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen. • Kollidieren die Urlaubswünsche mehrerer Arbeitnehmer, und ist es dem Arbeitgeber nicht möglich alle zur gleichen Zeit zu beurlauben, so muss abgewogen werden, welchem Urlaubswunsch stattgegeben wird. Hierbei wird unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und des Kindes, die Lage des bisher gewährten Erholungsurlaubs, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus. Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Schutz von Arbeitnehmern mit Behinderung oder Schwerbehinderung Das Arbeitsrecht sieht für bestimmte Personengruppen einen besonderen Schutz vor. Dazu zählen auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Der Schutz wird dabei in verschiedenen Ausprägungen gewährleistet, wie z. B. besonderer Kündigungsschutz, eine Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers oder Zusatzurlaub. Bei schwerbehinderten Menschen trifft den Arbeitgeber zudem die Pflicht, ggf. besondere Maßnahmen zu ergreifen, um dem Arbeitnehmer die Ausübung seiner Tätigkeit zu ermöglichen. Zuweisung ... weiter lesen
(Stuttgart) Jahr für Jahr beginnt kurz vor der Ferienzeit in vielen Betrieben wieder der Streit darüber, ob, wann und wie Betriebsangehörige ihren Jahresurlaub nehmen können. So manche Auseinandersetzung wird von den Beteiligten allerdings völlig unnötig geführt, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, aus der Kanzlei Dr. Gaupp & Coll., da die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt sind. Danach, so Henn, habe jeder Arbeitnehmer zunächst einmal einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, wobei Sonn- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung nicht ... weiter lesen