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Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 56 Ca 4305/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 24/2020 vom 02.09.2020 ergibt sich:
Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahrens seien, sei hiermit nicht verbunden, so das Arbeitsgericht .
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 03.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kollegen drängen Arbeitgeber zur Kündigung
Von einer Druckkündigung spricht man dann, wenn die Initiative zur Entlassung des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitgeber ausgeht, sondern von anderen, in der Regel von Kollegen. Das kann so weit gehen, dass die Belegschaft androht, nur im Fall der Kündigung weiterzuarbeiten bzw. andernfalls die Arbeit niederzulegen oder gar selbst zu kündigen. Ist der Arbeitgeber in einer solchen Situation zur Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters berechtigt?
Druckkündigung nur als letztes Mittel
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung als vorrangiges Ziel: Vielfach wollen Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf eine Krankheit des Arbeitnehmers gestützt hat. Dann stellt sich die Frage, mit welchen Erfolgsaussichten der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommen kann. In den Fällen der krankheitsbedingten Kündigung stehen die Chancen dafür in der Regel sehr gut.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.10.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 512/19 entschieden, dass bezüglich der Anhörung vor Ausspruch einer Kündigung , die gegenüber dem Stellvertreter der Mitarbeitervertretung erfolgt, dieser jedenfalls als Erklärungsbote der Arbeitgeberseite zu betrachten ist.
Die Klägerin beruft sich auf eine unzulässige Fristverkürzung hinsichtlich der Anhörung durch den Eilantrag des Beklagten vom 16.04.2019, mit dem er seine Kündigungsabsicht innerhalb der Probezeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 06.05.2019 mitteilt. Hierdurch wäre der Mitarbeitervertretung die Nutzung der eigentlich ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von tarifgebundenen Arbeitgebern befinden sich so genannte dynamische Bezugnahmeklauseln, die auf die jeweils geltenden Bestimmungen eines bestimmten einschlägigen Tarifvertrags verweisen. Diese dienen regelmäßig dazu, dass Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft sind, genauso behandelt werden wie Gewerkschaftsmitglieder und z.B. an zukünftigen Gehaltserhöhungen teilhaben.
Wenn der Betrieb und mit ihm die Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines sog. Betriebsübergangs gemäß § 613 a BGB auf einen Arbeitgeber übergehen, der nicht im Arbeitgeberverband ist, stellt sich die Frage, ob dieser neue Arbeitgeber aufgrund der dynamischen Bezugnahmeklausel ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Zu den Rechten und Pflichten eines Compliance-Managers gehört unter anderem auch die Verhinderung von Rechtsverstößen. Dabei soll der Compliance-Manager insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens vermeiden. Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 (Az. 38 Ca 12879/09) soll nun allerdings hervorgehen, dass eine Kündigung des Compliance-Managers unter Umständen dann zulässig sein soll, wenn dieser objektiv rechtswidrig gehandelt hat und von der Rechtswidrigkeit ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Kassel hat mit Urteil vom 11.02.2009 zum Aktenzeichen 8 Ca 424/08 entschieden, dass eine Beschwerde des Arbeitnehmers nach § 13 AGG den Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, den Arbeitnehmer zu kündigen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung vom 03. November 2008.
Die am … 1961 geborene Klägerin, welche geschieden ist und ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, ist seit dem 01. März 2003 bei der Beklagten, welche in der Organisationsform einer gemeinnützigen GmbH u. a. das …in Kassel betreibt, als Arzthelferin beschäftigt. Träger der Beklagten ist die … ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen
Nach § 104 Abs.1 Satz1 SGB VII sind Unternehmer den in ihrem Unternehmen tätigen gesetzlich Unfallversicherten zum Ersatz von Personenschäden nach zivilrechtlichen Haftungsgrundsätzen, dh. auch zur Zahlung von Schmerzensgeld, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt haben. Direkte Haftungsansprüche des Versicherten gegen den Arbeitgeber, der allein die Beiträge zahlt, und die Arbeitskollegen sind danach ausgeschlossen. Zu den versicherten Wegen gehören zwar auch die Wege von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Der Achte Senat zählt hierzu jedoch nur die privat organisierten Wege zur Arbeit. Ein vom Arbeitgeber durchgeführter Sammeltransport ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 08.06.2021 zum Aktenzeichen 6 Sa 723/20 entschieden, dass nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO ein Vortrag der darlegungs- und beweisbelasteten Partei notwendig ist, der alles das beinhaltet, was die darlegende Partei weiß und wissen kann.
Die Vorlage von EXCEL-Datenblättern und damit die Darstellung der Ergebnisse von Rechenoperationen reichen nicht aus, um die Täterschaft eines Arbeitnehmers für eine behauptete Straftat darzulegen.
Der Vortrag der Beklagten gibt Anlass, an den Beibringungsgrundsatz zu erinnern, der das Zivilverfahren bestimmt: anders als vor dem Strafrichter und in den Verfahrensordnungen der anderen Fachgerichte, ... weiter lesen
Wer als Arbeitnehmer seine Anstellung verliert oder kündigt, musste bis vor Kurzem unbedingt darauf achten, etwaige Abgeltungsansprüche bis zum Ende des Kalenderjahres beim ehemaligen Arbeitgeber anzumelden, um diese nicht zu verlieren. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts gehört die in diesen Fällen gebotene Eile nunmehr wohl der Vergangenheit an. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Arbeitsverhältnis eines Operating-Managers endete am 31. Juli 2008. Zu diesem Zeitpunkt war noch ein Resturlaubsanspruch von 16 Tagen vorhanden. Dieser Anspruch (in Form einer Abgeltung) wurde aber erst am 6. Januar des Folgejahres vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht. Zu spät - meinten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen