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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.
Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?
Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte und der Auffassung war, dass die Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses nur alterstechnische Gründe habe. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Geschäftsführer einer GmbH, die in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Selbst wenn lediglich der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, kann ein Kündigungsrecht gegeben sein.
Viele Arbeitgeber greifen einer solchen Situation allerdings nicht zum Instrument der Kündigung, sondern legen dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor. Der Vorteil ist, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, keine Kündigungsschutzklage fürchten muss. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber versuchen in der Praxis sehr häufig, den Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu kündigen. An eine krankheitsbedingte Kündigung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Nicht selten greifen Arbeitgeber deshalb nach Möglichkeit auf andere Kündigungsgründe zurück, die sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers ergeben, oder schieben gar betriebsbedingte Gründe vor.
Arbeitnehmer können Kündigung wegen Krankheit ggf. zurückweisen
Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung laufen für Arbeitnehmer wichtige Fristen. Wer eine Kündigung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 07.03.2019 zum Aktenzeichen 5 Sa 301/18 entschieden, dass ein Arbeitgeber mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer schließen darf, ohne dass der Arbeitgeber Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt ist.
Geklagt hat im konkreten Fall ein promovierter Chemiker. Dieser wollte den Aufhebungsvertrag , den er mit dem Arbeitgeber zuvor geschlossen hatte, anfechten. Der Arbeitnehmer verlor in erster und zweiter Instanz.
Der Arbeitnehmer trug vor, dass der Arbeitgeber ihn infolge seiner Krebsbehandlung und der erlittenen Hirnblutung loswerden wolle; der Arbeitnehmer war deretwegen mit einem Grad der Behinderung von über 50 schwerbehindert. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen.
Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit – Unterlassungsanspruch:
Bei der Einberufung und ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger , Berlin und Essen.
Zum Thema Nachtarbeitszuschläge liegt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (09.12.2015, 10 AZR 423/14) vor. Was ist der Entscheidung zu entnehmen?
Fachanwalt Bredereck: Wir haben in unserer Beratungstätigkeit immer wieder mit dem Thema der Zuschläge zu tun. Das Bundesarbeitsgericht äußert sich jetzt im Urteil vom 09.12.2016 mal wieder zur Höhe von Zuschlägen. Schafft das Urteil klare Verhältnisse für die Zukunft?
Fachanwalt Dineiger: Das Urteil dreht sich um die Zuschläge für Nachtarbeit und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt.
Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört.
Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am 12.12.2019 zum Aktenzeichen 11 Sa 422/19 über eine Berufung zu einer Kündigungsschutzklage bei der fraglich ist, ob eine Betriebsstilllegung vorliegt oder eine Betriebsübergang.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich:
Der Kläger war seit 1983, zuletzt als Marketing Manager/Bankettmanager, bei der Beklagten beschäftigt, die mit 95 Mitarbeitern ein Hotel betrieb. Ein Betriebsrat existierte nicht. Das Hotelgebäude nebst Zubehör (Betten, Gläser, Wäsche, etc.) hatte die Beklagte gepachtet. Ausweislich der Niederschrift beschloss die Gesellschafterversammlung am 14.09.2018, dass sich der ... weiter lesen
Die Parteien streiten darüber, ob eine nach Erteilung der Versorgungszusage tarifvertraglich eingeführte Nettogesamtversorgungsobergrenze in den Fällen der beiden Kläger anzuwenden ist. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben dies bejaht. Die Revisionen der Kläger hatten keinen Erfolg.
In den Arbeitsverträgen ist auf die Versorgungstarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen worden. Ein im Jahre 1986 geschlossener Änderungstarifvertrag begrenzt die Zusatzversorgung: Die Nettogesamtversorgung darf eine bestimmte Obergrenze des jeweiligen Nettovergleichseinkommens nicht mehr überschreiten. Die Auslegung der Übergangsregelung hat ergeben, dass die - für Altfälle etwas erhöhte - Obergrenze für die Kläger gilt. Dabei ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers:
Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden.
Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant:
Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen