Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.9.2020 zum Aktenzeichen 17 Sa 8/20 entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers , der im nicht unerheblichen Umfang unberechtigt Daten des Arbeitgebers gelöscht hat, rechtmäßig ist.
Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich vom Arbeitnehmer trennen zu wollen, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB), nachdem er sich von einer Mitarbeiterin (Einkäuferin) mit den Worten „man sieht sich immer zweimal im Leben“ verabschiedet hatte, rechtfertigt dies die ... weiter lesen