Heimliches Fotografieren von Unterlagen des Arbeitgebers kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Abmahnung rechtfertigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts München, Urteil vom 17. Dezember 2002 – 6 Sa 197/02 –, Rn. 18, juris.
Ausgangslage:
Wenn Arbeitnehmer von ihren Vorgesetzten schikaniert, gemobbt oder sonst wie in ihren Rechten beeinträchtigt werden, haben sie oft Beweisprobleme. Die Gespräche finden häufig unter vier Augen statt, der Inhalt lässt sich dann nicht beweisen. Hier entsteht schnell die Versuchung, solche Gespräche heimlich aufzunehmen. Das Problem: solche ... weiter lesen