Ein Beitrag von Toni Ivanov und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 20. Mai 2014 - 2 Sa 17/14.
Ausgangslage:
Verstößt eine Partei gegen die durch das Arbeitsverhältnis begründeten Pflichten, könnte dies einen Grund für eine Kündigung darstellen. Davor muss aber normalerweise eine Abmahnung erteilt werden, die der schuldigen Partei die Möglichkeit einräumt, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen. Will der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, so muss er das abzumahnende Verhalten möglichst genau beschreiben, es als Vertragsverstoß bewerten und klar machen, dass der abgemahnte ... weiter lesen