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Experten-Ratgeber
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Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 1 Ca 1225/18 entschieden, dass wenn ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen sichert, er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haftet, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom Nr. 6/2019 vom 08.11.2019 ergibt sich: Der Beklagte war bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von 12,00 EUR beschäftigt. Der Beklagte stellte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ... weiter lesen
Ex-Bundesliga Torwart Heinz Müller gewinnt Prozeß gegen Mainz 05 (Stuttgart) Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 24.03.2015 zu seinem Urteil vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14 – hat das Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz in dem Verfahren von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten? Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
• Mit Sperrzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ausgeschlossen ist. • Die Sperrzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit mit Bescheid verhängt und kann durch Widerspruch und bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs durch anschließende Klage vor den Sozialgerichten angegriffen werden. • Sperrzeiten werden insbesondere dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, z.B. durch Eigenkündigung, Abschluss eines Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrags, ohne hierfür einen wichtigen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Überstunden können eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit von Arbeitnehmern darstellen. Sie steigern Mediziner zufolge das Risiko von Schlafanfällen und Herzkrankheiten. Zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden ab. Handelt es sich um kleinere Unternehmen, werden die Überstunden oftmals auch nicht vergütet. Läuft das Arbeitsverhältnis ohne Probleme fort, nehmen Arbeitnehmer dies oft so hin. Zum Teil versprechende Arbeitgeber auch eine spätere Vergütung etwa in Form von Sonderurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis dann aber ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
KURZINFO: Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. In dem Briefzentrum sind in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt. Täglich werden ca. 2,5 - 3 Mio Briefsendungen umgeschlagen. Die Briefe werden weit überwiegend automatisch, zu einem kleinen Teil von Hand sortiert. Wie auch im Bereich anderer Zentren kommt es bei den über das Berliner Briefzentrum laufenden Sendungen zu Verlusten. Dabei ist nicht näher festgestellt, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am 12.12.2019 zum Aktenzeichen 11 Sa 422/19 über eine Berufung zu einer Kündigungsschutzklage bei der fraglich ist, ob eine Betriebsstilllegung vorliegt oder eine Betriebsübergang. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich: Der Kläger war seit 1983, zuletzt als Marketing Manager/Bankettmanager, bei der Beklagten beschäftigt, die mit 95 Mitarbeitern ein Hotel betrieb. Ein Betriebsrat existierte nicht. Das Hotelgebäude nebst Zubehör (Betten, Gläser, Wäsche, etc.) hatte die Beklagte gepachtet. Ausweislich der Niederschrift beschloss die Gesellschafterversammlung am 14.09.2018, dass sich der ... weiter lesen
Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ladenöffnung an Marktsonntagen in Bayern begrenzt. Die Leipziger Richter erklärten am Mittwoch, 11. November 2015, die Rechtsverordnung der Gemeinde Echingen im Landkreis Freising für unwirksam, welche die Ladenöffnung anlässlich zweier Jahrmärkte erlaubte (Az.: 8 CN 2.14). Danach steht auch den Gewerkschaften ein klagerecht gegen die Sonntagsöffnung zu. Eine Öffnung anlässlich von Märkten ist nur zulässig, wenn die Märkte die Hauptattraktion bleiben, so die obersten Verwaltungsrichter. Konkret ging es um den „Echinger Frühjahrsmarkt“ und die „Echinger Frühjahrsschau“ am zweiten ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Insolvenzverwalter, hatte vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen. Darin enthalten waren zum einen eine Auswahlrichtlinie für die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer und eine Namensliste. Das Problem: Auswahlrichtlinie und Namensliste kamen hinsichtlich des im vorliegenden Fall klagenden Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Auswahlrichtlinie hätte nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Nach der Namensliste war aber der ... weiter lesen