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Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen
Verzögert ein grober Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms im Unterschenkel einer 23-jährigen Patientin, kann eine nach der Behandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche dem Behandlungsfehler zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 18.02.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster entschieden.
Die im Jahre 1987 geborene Klägerin aus Steinfurt, seinerzeit Studentin der Tiermedizin, suchte in den Jahren 2009 und 2010 mehrfach den beklagten Orthopäden aus Steinfurt auf, weil sie u.a. Schmerzen im rechten Bein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann.
Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:
Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
Fragen im Zusammenhang mit der Eingriffsaufklärung und der Selbstbestimmungsaufklärung sind auch im Geburtsschadensrecht regelmäßig streitentscheidend. Im Grundsatz hat der Arzt die Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung darzutun und in der Praxis im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Der Arzt hat auch im Geburtsschadensrecht die Erfüllung seiner Aufklärungspflicht nachzuweisen. Grundlage für diese Annahme ist einmal das Konzept der Rechtsprechung im Hinblick auf die deliktische Haftung des Behandlers nach §§ 823 ff. BGB. Vertragsrechtlich ist dies dem Umfang der Behandlungspflicht in Verbindung mit der entsprechenden Aufklärungspflicht geschuldet, vgl. § ... weiter lesen
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein ... weiter lesen
Die sog. therapeutische Sicherheitsaufklärung ist von der sog. Eingriffsaufklärung zu unterscheiden. Letztere ist dadurch gekennzeichnet, dass diese dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder auch nicht, Rechnung trägt. Demgegenüber betrifft die therapeutische Sicherheitsaufklärung die Pflicht des Arztes zum Hinweis auf Maßnahmen zur Sicherung des Heilungserfolges. In Zeitlicher Hinsicht ist hier regelmäßig der Zeitraum ab der Vornahme der Behandlungsmaßnahme relevant. Sinn und Zweck ist es, den Patienten zu einem therapiegerechten Verhalten zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdung zu veranlassen, und zwar im ... weiter lesen
Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren ... weiter lesen
Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler haften. Bei entsprechenden Hinweisen können alle Produkte desselben Modells oder derselben Serie als fehlerhaft eingestuft werden, urteilte am Donnerstag, 5. März 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-503/13 und C-504/13). Danach muss der Hersteller nicht nur Ersatzgeräte liefern, sondern auch notwendige Austausch-Operationen bezahlen.
Damit gab der EuGH der AOK Sachsen-Anhalt im Streit mit einem Hersteller weitgehend recht. Die Firma hatte festgestellt, dass es bei einem bestimmten Herzschrittmacher-Modell zu einem vorzeitigen Entladen der ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-)
Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?
Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes.
Der Fall: Was war geschehen?
Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann.
Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt.
Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte.
Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen