Infos zum Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
Als Teil des Medizinrechts beschäftigt sich das Arzthaftungsrecht mit Zusammenhängen, die sich zivilrechtlich aus der ärztlichen Verantwortung gegenüber dem Patienten ergeben und sich auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Arztes beziehen. Im Wesentlichen ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag die Einhaltung dieser ärztlichen Sorgfaltspflicht. Allerdings kann sich die Arzthaftung auch aus § 823 BGB ergeben, wenn gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Das Arzthaftungsrecht ist im Gesetz nur teilweise geregelt und wird in Schadensersatzprozessen durch die obergerichtliche Rechtsprechung maßgeblich geprägt. Diesen Prozessen liegen meist ärztliche Behandlungsfehler zugrunde.
Vordergründig hat ein Arzt gegenüber seinem Patienten zwei Pflichten zu erfüllen. So muss er seine Patienten nicht nur standardmäßig nach allen ärztlichen Regeln behandeln, sondern sie auch über die geplante Therapiemethode, die Vorteile sowie über mögliche Risiken der Behandlung aufklären. Des Weiteren ist er zur lückenlosen und fehlerfreien Dokumentation der Behandlung verpflichtet. Das beinhaltet beispielsweise auch die zeitnahe Dokumentation von Röntgenbildern oder Laborbefunden. Verstößt ein Arzt gegen eine dieser Pflichten, kann das einen Haftungsanspruch des Patienten begründen.
Die Beweislast hat im Arzthaftungsrecht eine besondere Bedeutung. Wird z. B. einem Arzt vorgeworfen, gegen die Aufklärungspflicht verstoßen zu haben, so muss er nachweisen, dass er seiner Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten nachgekommen ist. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, hat der Patient darzulegen, weshalb er einer Behandlung nicht zugestimmt hätte, wenn er alle Umstände gekannt hätte. Liegt ein Behandlungsfehler vor, hat der Patient nachzuweisen, dass er vom Arzt falsch behandelt wurde. Bei groben Behandlungsfehlern kommt es jedoch zur Beweisumkehr. Dann liegt die Nachweispflicht beim Arzt, dass er den Schaden nicht verursacht hat. Besonderheiten gelten auch für die Dokumentationspflicht. Bei einem entsprechenden Vorwurf hat der Arzt zu belegen, dass er bei der Behandlung seine ärztliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten erfüllt hat. Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht können Patienten ihre Haftungsansprüche gegen Ärzte
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über die Arzthaftungsversicherung,
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in einem Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer
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in einem gerichtlichen Arzthaftungsprozess
geltend machen.
Da das Arzthaftungsrecht komplex und für Laien meist nur schwer durchschaubar ist, sollte ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht mit der Vertretung der Interessen und der Durchsetzung der Haftungsansprüche beauftragt werden. Der Anwalt für Arzthaftungsrecht ist mit den gesetzlichen Vorschriften und der aktuellen Rechtslage des Arzthaftungsrechts vertraut und kann alle auftretenden Fragen klären. Die Interessen seiner Mandanten vertritt ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arzthaftungsrecht nicht nur gegenüber der Arzthaftungsversicherung. Sollte es zu keiner Einigung kommen, unterstützt der Jurist seine Mandanten auch bei der Geltendmachung der Haftungsansprüche in einem Schlichtungsverfahren oder in einem gerichtlichen Verfahren.