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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Januar 2019 zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 entschieden, dass die unzureichende Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende zur Arzthaftung führt und Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen kann.
Verfahren VI ZR 495/16 – Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:
Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine ... weiter lesen
Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Ein Gutachter darf nicht Sachverständiger im Klageverfahren sein, wenn er schon zuvor bei der Schlichtungsstelle mit dem Fall befasst war.
Wenn ein Sachverständiger in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztkammer mitgewirkt hat, kann er im gerichtlichen Verfahren in derselben Sache abgelehnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) - (Beschluss vom 13. Dezember 2016 - BGH VI ZB 1/16).
Der Fall: Gericht wollte denselben Gutachter ein zweites Mal beauftragen
Das Krankenhaus der Beklagten behandelte den Kläger im Jahr 2011 wegen Dickdarmkrebs. Dieser wandte sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Im Fall eines Geburtsschadens stellt sich die Frage, ob sog. Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts geeignet sind, einen Behandlungsfehler in dem individuellen Geburtsschadenfall anzunehmen, wenn nämlich der behandelnde Arzt von einer Leitlinie abweicht. Die AWMF berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum (vgl. zu Aufgaben und Zielen der AWMF unter http://www.awmf.org/): Neben den - angesichts der zunehmenden ... weiter lesen
OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2017, Az: 26 U 3/14
Dem Arzt obliegt eine besondere Hinweispflicht zur dezidierten Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei nur „relativ indizierten" - also vorteilhaft aber nicht zwingend notwendigen - Operationen.
Der Fall
Der Patient litt unter jahrelangen therapieresistenten Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich. 2010 stellte er sich dem beklagten Arzt vor, der dem Patienten nach drei Tagen medikamentöser Schmerzbehandlung die operative Versorgung seiner Beschwerden empfahl, obwohl der Patient nicht unter neurologischen Ausfallerscheinungen (z. B. Gangstörungen) litt. Hinweise über die Fortführung bzw. Durchführung ... weiter lesen
Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Das hat der 26. Zivilsenat am 29.05.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden.
Der beklagte ... weiter lesen
Wussten Sie eigentlich, dass die Zahl der Behandlungsfehler von Ärzten in Deutschland bei ungefähr 400.000 pro Jahr liegt? Und das ist nur die offizielle Zahl, die tatsächliche Anzahl dieser Ärztefehler ist nicht genau bekannt, weil die Fälle nicht öffentlich werden oder ungeklärt bleiben. In einer derartigen Situation gerät der geschädigte Patient in eine Lage, in der er hilflos und oft ungehört bleibt. Viele wissen nicht, was sie unternehmen können, um ihre Rechte durchzusetzen oder fühlen sich schlicht mit der Situation überfordert. Ein auf diesem Gebiet erfahrenes Team sind die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte. Sie stehen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen.
Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der freiwillig eine Niere spendete, von den Ärzten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann.
Oft kommt es vor, dass Menschen eine Spenderniere benötigen; in vielen Fällen sind Angehörige oder Ehepartner bereit, eine Niere zu spenden. Dabei kann ein Mensch in der Regel mit einer Niere sehr gut leben.
In den beiden Fällen hat eine Tochter dem Vater und ein Ehemann seiner Frau eine Niere gespendet. Sodann kam es zu gesundheitlichen Problemen bei den Spendern. In beiden Fällen wurden die Ärzte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
In beiden ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.12.2018 zum Aktenzeichen 1 U 145/17 entschieden, dass eine Patienten 10.000,00 € Schmerzensgeld bekommt, weil Ärzte eine Nadel nach der Operation im Körper vergessen.
Die heute 30-jährige Klägerin unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Krankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen und befürchtet ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen