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Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen
Koblenz (jur). Wird ein Kind wegen eines grob fehlerhaften Gutachtens über eine vermeintlich erlittene Kindesmisshandlung in einer Pflegefamilie untergebracht, braucht die Sachverständige kein Schmerzensgeld zu bezahlen. Die Sachverständige müsse für das fehlerhafte Gutachten nicht persönlich haften, sondern vielmehr der Landkreis als Träger des Jugendamtes, welches die Frau beauftragt hat, urteilte am Freitag, 18. März 2016 das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 1 U 832/15).
Hintergrund des Rechtsstreits war der Verdacht des Jugendamtes, dass bei zwei Kleinkindern Kindesmissbrauch vorliegen könnte. Die Kinder leben mit ihren Eltern in der Pfalz. Die Behörde hatte eine ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht, also im Arzthaftungsprozess, sind an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten können, mit Rücksicht auf das Interesse des Patienten am Schutz vor der Verjährung seiner Ansprüche, nur maßvolle Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass der Patient die aus seiner Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (BGH, NJW 1998, 160). Wegen der physischen Zukunftsschäden ist ein Feststellungsinteresse zu bejahen, da ein Grund bestehen kann, wonach mit dem Eintritt von Spätschäden ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat zu den Aktenzeichen VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17 darüber zu entscheiden, ob ein Mensch, der freiwillig eine Niere spendete, von den Ärzten Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen kann.
Oft kommt es vor, dass Menschen eine Spenderniere benötigen; in vielen Fällen sind Angehörige oder Ehepartner bereit, eine Niere zu spenden. Dabei kann ein Mensch in der Regel mit einer Niere sehr gut leben.
In den beiden Fällen hat eine Tochter dem Vater und ein Ehemann seiner Frau eine Niere gespendet. Sodann kam es zu gesundheitlichen Problemen bei den Spendern. In beiden Fällen wurden die Ärzte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
In beiden ... weiter lesen
Fragen im Zusammenhang mit der Eingriffsaufklärung und der Selbstbestimmungsaufklärung sind auch im Geburtsschadensrecht regelmäßig streitentscheidend. Im Grundsatz hat der Arzt die Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung darzutun und in der Praxis im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Der Arzt hat auch im Geburtsschadensrecht die Erfüllung seiner Aufklärungspflicht nachzuweisen. Grundlage für diese Annahme ist einmal das Konzept der Rechtsprechung im Hinblick auf die deliktische Haftung des Behandlers nach §§ 823 ff. BGB. Vertragsrechtlich ist dies dem Umfang der Behandlungspflicht in Verbindung mit der entsprechenden Aufklärungspflicht geschuldet, vgl. § ... weiter lesen
Die sog. Passivlegitimation, die Frage danach, wer Anspruchsgegner ist, hat vor allem rechtstechnische Bedeutung bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich des Geburtsschadensrechts. Das Gegenstück zur Passivlegitimation ist die Aktivlegitimation, also die Frage nach dem Inhaber des Anspruchs. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seiner Entscheidung vom 14.02.1995 (Az: VI ZR 272/93) hinsichtlich der Frage der haftungsrechtlichen Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Hebamme, Belegarzt und Krankenhausträger entschieden. Sofern sich eine Patientin auf seine Veranlassung hin zur Entbindung in ein Krankenhaus begibt, in welchem der Arzt Belegarzt ist, und auch die Eingangsuntersuchung vornimmt, ist er ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Hersteller von Herzschrittmachern und ähnlichen medizinischen Geräten müssen umfassend für Produktfehler haften. Bei entsprechenden Hinweisen können alle Produkte desselben Modells oder derselben Serie als fehlerhaft eingestuft werden, urteilte am Donnerstag, 5. März 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-503/13 und C-504/13). Danach muss der Hersteller nicht nur Ersatzgeräte liefern, sondern auch notwendige Austausch-Operationen bezahlen.
Damit gab der EuGH der AOK Sachsen-Anhalt im Streit mit einem Hersteller weitgehend recht. Die Firma hatte festgestellt, dass es bei einem bestimmten Herzschrittmacher-Modell zu einem vorzeitigen Entladen der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2004 (Az. VI ZR 212/03, VersR 2005, 408) hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Haftung der Betreiberin eines Geburtshauses für Fehler des insofern weisungsberechtigten zugezogenen Geburtshelfers entschieden. Eine Hebamme war Betreiberin eines Geburtshauses. Im Prospekt des Geburtshauses wurde u.a. mit der Sicherheit und dem Team von erfahrenen Hebammen, ergänzt durch ortsansässige und verfügbare Gynäkologen, Anästhesisten und Kinderärzte geworben. Entscheidend war hier die Funktion der Hebamme bei der Entbindung nach Einschaltung eines Arztes. Die Hebamme trafen eigene vertragliche Pflichten (Organisationspflichten) als Betreiberin des ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 zum Aktenzeichen 5 U 29/17 entscheiden, dass eine Klinik im Einzelfall verpflichtet sein kann, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern, wenn ein Operationstermin vorverlegt wird.
Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten ... weiter lesen
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 - 26 U 59/16
50.000 € Schmerzensgeld bei Amputation des Unterarmes wegen fehlerhafter Nachsorge einer Gipsschienenbehandlung
Der tragische Fall
Der 50-jährige Patient begab sich nach einem Unfall und Erstversorgung zur Nachsorge mit seiner Gipsschiene in ärztliche Behandlung seines Hausarztes. Nach mehreren Behandlungsterminen wurde er an einen niedergelassenen Chirurgen überwiesen. Die Weiterbehandlung erfolgte in einem Klinikum, in der ein Kompartmentsyndrom diagnostiziert wurde. Schließlich musste der rechte Unterarm des Patienten amputiert werden.
Das Landgericht (LG) urteilte falsch
Der Patient verlangte vor dem ... weiter lesen