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In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr bis zu 400.000 Behandlungsfehler. Zum Teil bleiben diese ungeklärt bzw. unentdeckt, daher liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten ihre Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und verhelfen geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Nach einem Behandlungsfehler fühlen sich die geschädigten Patienten oft alleingelassen und hilflos. Hinzu kommt die seelische und/oder körperliche Beeinträchtigung als unmittelbare Folge des Kunstfehlers. Hilfe bietet ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07.12.2004 (Az. VI ZR 212/03, VersR 2005, 408) hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Haftung der Betreiberin eines Geburtshauses für Fehler des insofern weisungsberechtigten zugezogenen Geburtshelfers entschieden. Eine Hebamme war Betreiberin eines Geburtshauses. Im Prospekt des Geburtshauses wurde u.a. mit der Sicherheit und dem Team von erfahrenen Hebammen, ergänzt durch ortsansässige und verfügbare Gynäkologen, Anästhesisten und Kinderärzte geworben. Entscheidend war hier die Funktion der Hebamme bei der Entbindung nach Einschaltung eines Arztes. Die Hebamme trafen eigene vertragliche Pflichten (Organisationspflichten) als Betreiberin des ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23.02.2018 zum Aktenzeichen 26 U 91/17 entschieden, dass ein Arzt nicht dafür haftet, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird. Im konkreten Fall wurde eine 45-jährige Frau, die bereits drei Kinder hatte, ein viertes Mal – aber dieses Mal ungewollt – schwanger. Die Frau wollte die Antibabypille absetzen und begab sich zum ihrem Frauenarzt und wollte von diesem die Bestimmung des AMH-Wertes. Ein niedriger AMH-Wert führt oft dazu, dass eine Frau nicht mehr schwanger werden kann. Der Arzt wies die Frau jedoch auf die Unsicherheit dieses Tests hin. Vom Arzt erfuhr die Frau, dass ihr AMH-Wert unter 0,1 liege. Sie entschloss sich dazu, die Antibabypille ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann. Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt. Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte. Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen. Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Ärzte haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre berufliche Tätigkeit im Bereich der Geburtshilfe haftpflichtzuversichern. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schließt das Haftpflichtrisiko des nachgeordneten ständigen ärztlichen und medizinischen Hilfspersonals ein. Entscheidend ist, dass für Personenschäden ausreichende Deckungssummen zur Verfügung stehen, innerhalb dieser Summe ohne Begrenzung für die einzelne geschädigte Person. Für Sach- und Vermögensschäden genügen unter Umständen wesentlich niedrigere Deckungssummen. Wer als Arzt im Bereich der ... weiter lesen
Verzögert ein grober Befunderhebungsfehler die Behandlung eines Synovialsarkoms im Unterschenkel einer 23-jährigen Patientin, kann eine nach der Behandlung zurückbleibende dauerhafte Fuß- und Großzehenheberschwäche dem Behandlungsfehler zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 18.02.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster entschieden. Die im Jahre 1987 geborene Klägerin aus Steinfurt, seinerzeit Studentin der Tiermedizin, suchte in den Jahren 2009 und 2010 mehrfach den beklagten Orthopäden aus Steinfurt auf, weil sie u.a. Schmerzen im rechten Bein ... weiter lesen
Im Fall eines Geburtsschadens stellt sich die Frage, ob sog. Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts geeignet sind, einen Behandlungsfehler in dem individuellen Geburtsschadenfall anzunehmen, wenn nämlich der behandelnde Arzt von einer Leitlinie abweicht. Die AWMF berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum (vgl. zu Aufgaben und Zielen der AWMF unter http://www.awmf.org/): Neben den - angesichts der zunehmenden ... weiter lesen
Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren ... weiter lesen
Wird ein Behandlungsfehler des Arztes z.B. beim Einsetzen eines Verhütungsmittels festgestellt, stellt sich die Frage, ob die sich ergebende Unterhaltspflicht für ein ungewolltes Kind einen Schaden darstellt. Diskutiert wird dies unter dem Stichwort „Kind als Schaden". Der für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.11.06, VI ZR 48/06) stellte fest, dass im Einzelfall eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen sein kann. Dies ergebe sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. "fehlgeschlagenen" Familienplanung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat. Klargestellt wurde in ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen VI ZR 509/17 entschieden, dass die Haftung eines Arztes wegen Unterlassens der (vorgezogenen) Aufklärung über die Behandlungsalternative zu einem Kaiserschnitt auch dann in Betracht kommt, wenn der Kaiserschnitt später durchgeführt wird, als er bei rechtzeitiger Aufklärung durchgeführt worden wäre und diese Verzögerung zu einem Geburtsschaden geführt hat. Im konkreten Fall wurde eine werdende Mutter ins Krankenhaus eingeliefert. Die Mutter nimmt den behandelnden Arzt wegen behaupteter ärztlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit ihrer Geburt auf Ersatz des materiellen und immateriellen ... weiter lesen
Ein Gutachter darf nicht Sachverständiger im Klageverfahren sein, wenn er schon zuvor bei der Schlichtungsstelle mit dem Fall befasst war. Wenn ein Sachverständiger in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztkammer mitgewirkt hat, kann er im gerichtlichen Verfahren in derselben Sache abgelehnt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) - (Beschluss vom 13. Dezember 2016 - BGH VI ZB 1/16). Der Fall: Gericht wollte denselben Gutachter ein zweites Mal beauftragen Das Krankenhaus der Beklagten behandelte den Kläger im Jahr 2011 wegen Dickdarmkrebs. Dieser wandte sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der ... weiter lesen