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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23.02.2018 zum Aktenzeichen 26 U 91/17 entschieden, dass ein Arzt nicht dafür haftet, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird.
Im konkreten Fall wurde eine 45-jährige Frau, die bereits drei Kinder hatte, ein viertes Mal – aber dieses Mal ungewollt – schwanger.
Die Frau wollte die Antibabypille absetzen und begab sich zum ihrem Frauenarzt und wollte von diesem die Bestimmung des AMH-Wertes. Ein niedriger AMH-Wert führt oft dazu, dass eine Frau nicht mehr schwanger werden kann. Der Arzt wies die Frau jedoch auf die Unsicherheit dieses Tests hin. Vom Arzt erfuhr die Frau, dass ihr AMH-Wert unter 0,1 liege. Sie entschloss sich dazu, die Antibabypille ... weiter lesen
Beim Landgericht Bonn klagt ein 5-jähriger Junge gegen ein Krankenhaus aus der Eifel, weil er bei der Geburt derart geschädigt wurde, dass er ein Leben lang die Hand eingeschränkt bewegen kann.
Berufswünsche als Sportler, Feuerwehrmann, Polizist oder Musiker haben sich damit weitestgehend erledigt.
Bei der Geburt wog der Junge bereits 4,6 kg. Die Ärzte regten deshalb einen Kaiserschnitt an, während die Mutter aber eine natürliche Geburt wünschte.
Bei der Geburt knickte die Hand vom Jungen ab und drohte im Becken stecken zu bleiben; die Hebamme versuchte sodann verschiedene Manöver um den Jungen auf die Welt zu bekommen. Mit verschiedenen Handgriffen sollte der Arm in die ... weiter lesen
Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung einzustehen. Dem medizingeschädigten Patienten steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und / oder Schadensersatz gegen den Mediziner zu. Dabei kann ein Behandlungsfehler in einer unzureichenden Therapie oder einer falschen, unvertretbaren Diagnose liegen. Aber auch eine mangelhafte Aufklärung über spezifische, mit dem ärztlichen Eingriff verbundene Risiken oder über Behandlungsalternativen kann Grundlage für einen Haftungsanspruch des ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.12.2018 zum Aktenzeichen 1 U 145/17 entschieden, dass eine Patienten 10.000,00 € Schmerzensgeld bekommt, weil Ärzte eine Nadel nach der Operation im Körper vergessen.
Die heute 30-jährige Klägerin unterzog sich im März 2014 einer urologischen Operation in dem Krankenhaus der Beklagten, bei der eine 1,9 cm lange Nadel im Körper zurückgeblieben war. Dies wurde bei einem CT im April 2014 festgestellt und die Patientin darüber rund zwei Monate nach der Operation informiert. Seither muss sie sich zur Kontrolle des Verbleibs der Nadel im Körper regelmäßig röntgenologisch untersuchen lassen und befürchtet ... weiter lesen
Erkennt ein Hautarzt aufgrund als grob zu bewertender Behandlungsfehler die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig, kann dem Arzt eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro rechtfertigen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 27.10.2015 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die 1954 geborene Patientin suchte im August 2009 die Gemeinschaftspraxis der beklagten Hautärzte aus Paderborn auf, um die Verfärbung eines Zehnnagels nach einer Stoßverletzung abklären zu lassen. Ein Nagelhämatom in Betracht ziehend ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-)
Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?
Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes.
Der Fall: Was war geschehen?
Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, NJW 1998, 1780) kommen Beweiserleichterungen in Betracht. Liegt der ärztliche Behandlungsfehler nicht in der Fehlinterpretation von Befunden, sondern in deren Nichterhebung, so ist dem Arzt nicht nur eine falsche Diagnosestellung vorzuwerfen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - VI ZR 205/93). Bei zweifelsfrei gebotener Befundung stellt sich deren Nichterhebung als grober Behandlungsfehler dar (vgl. BGHZ 99, 391, 395 = AHRS 6590/11). In der Konstellation sind Beweiserleichterungen hinsichtlich der Kausalität ... weiter lesen
Sachverständigen-Unwesen, hier mal unter dem Motto: Noch einmal, weil es so schön war? Nein, der der Sachverständige, der bei der Schlichtungsstelle den Fall begutachtete, darf nicht noch einmal der Sachverständige im Klageverfahren sein.
Sachverständige im gerichtlichen Verfahren können abgelehnt werden, wenn sie in derselben Sache bereits in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt haben.
Der Fall: Gericht wollte noch einmal denselben Gutachter beauftragen
Im Jahr 2011 wurde der Kläger wegen Dickdarmkrebs im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Mit der Behauptung fehlerhafter Behandlung ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen
Angesicht im Geburtsschadensrecht regelmäßig gegebener schwerster körperlicher Behinderungen spricht die Rechtsprechung im Einzelfall Schmerzensgeldbeträge in Höhe von bis zu 500.000,00 EUR zu. Schmerzensgeld soll dem Patienten im Geburtsschadensrecht einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind. Für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist der Umfang des Schadens, also das Ausmaß der konkreten Beeinträchtigungen, maßgeblich. Im Geburtsschadensrecht muss die Höhe des Schmerzensgeldes dem Umstand Rechnung tragen, dass es unter Umständen zu einer ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen