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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich oder fahrlässig eine Sachbeschädigung herbei, kann dies – unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung – grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers sein. Ein anschauliches Beispiel dafür ... weiter lesen
Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen: die Schwerbehinderteneigenschaft muss bei einer wiederholten Bewerbung jedes Mal neu mitgeteilt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 -. Fall: Der Kläger, ein schwer behinderter Mensch, hatte sich innerhalb sehr kurzer Zeit zweimal um verschiedene Stellen beim selben Arbeitgeber beworben. Jedenfalls bei der zweiten Bewerbung hatte er die Schwerbehinderung nicht konkret angegeben. In den Anlagen war allerdings eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitgesandt worden. Nachdem der Kläger mit seiner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. In diesem Rahmen gibt es verschiedene Anknüpfungspunkte für einen besonderen gesetzlichen Schutz. Als Arbeitnehmer gilt es also stets zu prüfen, welche besonderen Rechte und Schutzvorschriften für einen gelten. Dabei können die nachfolgend gebildeten Gruppen bzw. die damit einhergehenden Rechte auch parallel eingefordert werden. Schutz aufgrund ... weiter lesen
Was erwartet die Arbeitnehmer? Wie sollten Sie sich verhalten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Medienberichten und Konzernberichten zufolge sind die Computerspezialisten von IT-Systems von Bayer zur Siemens SDBB übergegangen, die wiederum – als IT-Abteilung von Siemens – komplett an die französische IT-Firma ATOS Origins ausgelagert wurden. Was erwartet den von einem Outsourcing betroffenen Mitarbeiter? Was ist ihm zu raten? Grundsätzlich „wandern“ die Arbeitsplätze mit, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Es handelt sich dann regelmäßig ... weiter lesen
Darmstadt (jur). Wer beim Weg zur Arbeit sein Hof- oder Garagentor schließt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei letztlich Teil des Arbeitsweges oder allenfalls eine versicherungsunschädliche geringfügige Unterbrechung, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 26. April 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 3 U 108/15). Es gab damit einem Schulhausmeister aus Hanau recht. An einem vereisten Tag im Januar 2013 machte er morgens gegen 6.15 Uhr das Hoftor seines Grundstücks auf, um zur Arbeit zu fahren. Er fuhr sein Auto aus dem Hof und stieg dann aus, um das Hoftor wieder zu schließen. Dabei rutschte er auf dem ... weiter lesen
Ein gelernter Maler war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelfer / Hilfskraft eingesetzt und wurde von Februar bis April 2007 bei einer Kundin zu Malerarbeiten eingesetzt, die allerdings kein Maler- und Lackiererbetrieb war. Die Arbeitgeberin zahlte für die dort geleisteten Stunden den vereinbarten Stundenlohn von EUR 7,00 brutto. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass ihm ein Stundenlohn von EUR 7,85 zustehe nach dem Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk, und forderte eine entsprechende zusätzliche Zahlung. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 21.10.2009, AZ 5 AZR 951/08, dass ihm diese nicht zusteht. Die dritte Verordnung über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Von Arbeitnehmern kommt immer wieder die Frage, ob der Arbeitgeber auch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu einem Personalgespräch einladen kann. Aktuell fragte ein Zuschauer auf YouTube, ob dies zulässig sei, um einen Mitarbeiter, den man im Verdacht hat, seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben, zu überführen. Zum Thema Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil Stellung bezogen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15). ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Verfahren 8 Sa 483/19 darauf hingewiesen, dass sich ein Arbeitnehmer bei einem berechtigten Anlass mittels einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde über seine Vorgesetzten beschweren darf und dieses Vorgehen keine Kündigung rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 04.02.2020 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt. Eine Tätigkeit als Straßenbahnfahrer kam danach dauerhaft ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollte es zu einem bundesweiten Fluglotsenstreik kommen, ist zu erwarten, dass zahlreiche Pendler zu spät zur Arbeit kommen oder einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Pünktlichkeit ist grundsätzlich die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Normalerweise berechtigt ein verspätetes Erscheinen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Daher wird immer empfohlen, mit einem Zeitpuffer von Zuhause loszugehen. Was aber, ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte und der Auffassung war, dass die Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses nur alterstechnische Gründe habe. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Geschäftsführer einer GmbH, die in ... weiter lesen