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Experten-Ratgeber
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Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 4 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss. Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Die Kündigung eines Arbeitgebers, der sich wegen vieler kleinerer Pflichtverstöße seines Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehindert sieht, ist zumindest ohne vorherige Abmahnung des Arbeitsnehmers unwirksam, so das Landesarbeitsgericht in Köln. Einzelverstöße rechtfertigten keine Kündigung Das Landesarbeitsgericht (LAG ) Köln hatte über die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zu entscheiden. Der Arbeitsnehmer arbeitete als Angestellter in einem Servicedienstleistungsunternehmen. Während des Arbeitsverhältnisses wurden dem Arbeitnehmer viele kleinere Pflichtverletzungen zur Last gelegt. So ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses für das berufliche Fortkommen von Arbeitnehmern wird heutzutage immer noch unterschätzt. Fehlt dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis oder ist die Note schlechter als zwei, scheitern viele Arbeitnehmer im Bewerbungsprozess allein deswegen. Die Regel sind heute in der Praxis sehr gute, ja überschwängliche Arbeitszeugnisse. Wer dabei nicht mithalten kann, hat im Bewerbungsverfahren das Nachsehen. Doch wie stellt man als Arbeitnehmer sicher, dass man am Ende eines Arbeitsverhältnisses auch über ein sehr gutes Zeugnis verfügt? Dazu fünf Tipps vom Fachanwalt für ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Der Kläger ist als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt. Er arbeitet im Dreischichtbetrieb. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz (MRP) anzuwenden. Bei der Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts berücksichtigte die Beklagte früher die in den letzten drei Monaten geleisteten Schichten einschließlich der bezahlten Arbeitspausen. Seit 1998 weigert sich die Beklagte, in die Bemessung des tariflichen Urlaubsentgelts die Pausenvergütung einzubeziehen. Die hiergegen gerichtete Klage haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Nach Nr. 43 MRP wird ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: 8 AZR 280/12). Eine von den Arbeitsparteien im Arbeitsvertrag geregelte Verfallsklausel soll nur diejenigen Fälle erfassen, die nicht bereits gesetzlich geregelt sind, sodass zum Beispiel die Vorsatzhaftung von einer derartigen Klausel gerade nicht erfasst sei. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem die Parteien im Rahmen des auf ein Jahr geschlossenen Arbeitsvertrages vereinbart hatten, dass eine beiderseitige Geltendmachung von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Gewährt der Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, so ist dies für den Arbeitnehmer zunächst von Vorteil und kann diesen zu mehr Arbeitsleistung motivieren. Schwierig wird es jedoch dann, wenn sich der Arbeitgeber von in Aussicht gestellten Zusatzgeldern wieder lösen möchte. Einen solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Im den Richtern vorliegenden Fall wurde wohl einem Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld gekürzt, der Arbeitgeber hatte dies anscheinend mit der ... weiter lesen
Mainz (jur). Beim versuchten absichtlichen Anspucken einer Vorgesetzten droht die fristlose Kündigung. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie spuckt und andere Personen damit der Gefahr der Übertragung einer unerkannten Covid-19-Infektion aussetzt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az.: 6 Sa 47/22). Im Streitfall ging es um eine angestellte türkischstämmige Reinigungskraft in einem Autohof. Das Verhältnis zwischen der 62-jährige Frau und ihrer Vorgesetzten war durch Streitereien in der Vergangenheit getrübt. Als am 6. Oktober 2020 die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
a) Wann ist ein freier Mitarbeiter scheinselbständig? • Als Scheinselbständige bezeichnet man Erwerbstätige, die als Selbständige auftreten, tatsächlich aber aufgrund der faktischen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängig Beschäftigten zählen. Unabhängig von ihrer Bezeichnung als Selbständige sind sie rechtlich gesehen Arbeitnehmer. Für sie sind Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abzuführen. • Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, wird von den Trägern der Sozialversicherung geprüft. ... weiter lesen