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Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.05.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 235/19 entschieden, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam sind.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 15/2020 vom 14.05.2020 ergibt sich:
Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer seien jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen, so das BAG.
Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Als 2012 das Urteil des EuGH zum Fall von Frau Kücük erging, haben wir dazu auch mehrfach berichtet. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Haltung zur Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. TzBfG korrigiert. Wie haben denn nun die deutschen Gerichte seit dem auf dieses Urteil reagiert?
Fachanwalt Dineiger: Vielleicht zunächst noch einmal zur Erinnerung zum Urteil des EuGH: Dieser hat sich dabei mit dem Fall von Frau Kücük beschäftigt, die als Urkundsbeamtin beim Amtsgericht Köln beschäftigt ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren.
Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind.
Zuerst einmal ist eine der wichtigsten ... weiter lesen
Mainz (jur). Allein die Unsicherheit über den künftigen Bedarf an Arbeitskräften rechtfertigt noch keine Befristung neuer Arbeitsverhältnisse. Diese ist nur zulässig, wenn ein zeitliches Ende des Bedarfs absehbar ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. März 2017 betont (Az.: 7 Sa 360/16). Damit hob es die Befristung einer Sprachförderlehrerin für Kinder von Asylbewerbern auf.
Die heute 39-jährige Frau arbeitet in einer großen Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für Asylbewerber. Sie wurde dort im Oktober 2012 als zweite Sprachlehrerin für Kinder eingestellt, inzwischen ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Mönchengladbach (jur). Die gesetzliche Lohngleichbehandlung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten soll nicht durch Tricks umgangen werden. So darf eine Zeitarbeitsfirma eine Leiharbeiterin nicht kurz vorher für drei Monate und einen Tag auf die Straße setzen, um sie dann wieder einzustellen, entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. März 2018, auf das der Deutsche Anwaltsverein aufmerksam gemacht hat (Az.: 1 Ca 2686/17).
Im entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Leiharbeiterin, die bei einem Entleiher als Kassiererin eingesetzt wurde. Bevor sie dort neun Monate tätig war, teilte das entleihende ... weiter lesen
Die Vertiv Integrated Systems GmbH (vormals Knürr GmbH) ist ein deutscher Systementwickler für IT-Infrastrukturen mit Hauptsitz in Arnstorf in Niederbayern.
Das Unternehmen agiert in zahlreichen Ländern in Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien und dem Nahen Osten.
Vertiv Integrated Systems ist Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Systemkomponenten für die Elektronik und von technischen Möbeln.
Die heutige Produktpalette umfasst die Bereiche Racks, Kleingehäuse, Einhausungen, KVM-Technologie, kleine USV, Stromverteilung, Smart Solutions, Kühlung und Control Room Infrastructure (ehemals Knürr Technical Furniture).
Vertiv Integrated Solutions plant nun die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.03.2024 zum Aktenzeichen 12 Ca 2743/23 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass eine Abmahnung rechtswidrig ist und deshalb aus der Personalakte entfernt werden muss.
Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung .
Die Klägerin ist seit dem 01.06.2004 als Angestellte bei dem beklagten Land beschäftigt. Sie arbeitet in einem flexiblen individuellen Arbeitszeitmodell nach der Dienstanweisung über flexible Arbeitszeit vom 01.04.2014.
Der damalige Personalreferent lud die Kläger am 19.12.2022 auf elektronischem Wege für den 22.12.2022 zu einem Personalgespräch von 10.00 ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass die Schweizer Bank UBS einen weltweiten Abbau von 3500 Arbeitsplätzen angekündigt hat. Betroffen ist dem Bericht zufolge auch der Standort Deutschland. Arbeitnehmer, die sich mit ihrer Arbeit auf die Betreuung sehr vermögender Kunden spezialisiert hatten, erhielten in Deutschland bereits die – wohl betriebsbedingte – Kündigung. Der Bericht lässt vermuten, dass nun Arbeitnehmer in der Investmentbank-Sparte betroffen seien würden. Der Spiegel zitiert eine Sprecherin der Frankfurter Tochtergesellschaft von UBS, dass ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht.
Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13 – , juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage. Bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber diesen abmahnen oder kündigen. Wenn es um Betriebsratsmitglieder geht, ist das nicht so einfach der Fall, wenn die Betriebsratsmitglieder ausschließlich in Ausübung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichten gehandelt haben.
Fall. Im vorliegenden Fall ging es unter anderem darum, dass der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden eine Abmahnung erteilt hatte, deren Entfernung der Betriebsrat in der Folge ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Teilurteil vom 16.11.2020 zum Aktenzeichen 2 Sa 112/20 entschieden, dass für eine Abmahnung nicht bereits deshalb ein Entfernungsanspruch besteht, weil sie lange zurückliegende Sachverhalte betrifft.Denn das Bundesarbeitsgericht wertet ein bis zum Kündigungszeitpunkt langjährig beanstandungsfrei geführtes Arbeitsverhältnis positiv im Rahmen der Interessenabwägung.
Im Gegenzug bedeutet dies, dass auch lange zurückliegende abgemahnte Vertragsverletzungen weiterhin dokumentiert bleiben müssen, um den Anschein eines stets beanstandungsfreien Arbeitsverhältnisses widerlegen zu können.
Die erkennende Kammer ... weiter lesen