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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
DIE AUFGABE DER B.-H. STAATSANGEHÖRIGKEIT ist mit dem Artikel 15 des ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen
Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner
Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft
gewandt hat.
1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen
die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig.
Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die
Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland
aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der
Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen
Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg
vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben.
1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und
kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit
Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte
jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG
fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene
Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
(Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen
Die Gerichtshoefe in Brcko Distrikt Bosnien und Herzegowina
GRUNDGERICHTSHOF BRCKO DISTRIKT
Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt wurde am 01.04.2001 nach dem Statut Brcko Distrikts BiH Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH realisiert.
Nach dem Gesetz ueber die Gerichtshoefe Brcko Distrikt BiH, wird das Grundgericht Brckodistrikts BiH fuer das Gebiet Brcko Distrikt BiH begruendet, dessen Hauptsitz in Brcko Distrikt ist.
Der Grundgerichtshof Brcko Distrikt hat 15 Richter und den Vorsitzenden des Gerichtes. Nach der Regelung ueber die Organisation und Systematisierung der Arbeitsplatze, die der Vorsitzende trifft und die nach der Zustimmung der Justizkommision Brcko Distrikts BiH angewndet wird, wurde ... weiter lesen
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 5.
Dezember 2001 klar gestellt, dass in Abschiebungshaft genommene
Ausländer auch nach Beendigung der Haft Anspruch darauf haben, die
Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme gerichtlich vollständig überprüfen zu
lassen.
1. Der Entscheidung liegen drei Verfassungsbeschwerden (Vb) zugrunde.
Alle drei Beschwerdeführer (Bf) waren auf richterliche Anordnung in
Abschiebungshaft genommen worden und hatten hiergegen sofortige
Beschwerde eingelegt.
Der Bf zu 1 wurde nach einer Woche abgeschoben, das Landgericht (LG)
wies seine Beschwerde fünf Tage später als unzulässig zurück. Die
dagegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom ... weiter lesen
Die Reform der Staatsbürgerschaftsvorschriften in Deutschland wird am 27. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Die Änderungen sind sehr bedeutend und führen die Möglichkeit ein, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, in Situationen, in denen dies bisher nicht möglich war, und vereinfachen die Erlangung der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderungen verkürzen den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland, der für die Einbürgerung (den Prozess der Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer) erforderlich ist, von derzeit 8 auf 5 Jahre.
Für Bürger der Republik Serbien ist die wichtigste Neuheit, dass sie nicht mehr aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen werden müssen, um die deutsche ... weiter lesen
Die häufig gestellte Frage in unserem Büro bezieht sich auf die Möglichkeit die serbische und deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Laut derzeitigen Vorschriften ist es UNZULÄSSIG beide Staatsbürgerschaften zu besitzen, aber es bestehen Anzeichen, dass es Änderungen diesbezüglich geben wird. Wann die Änderungen der Vorschriften durchgeführt werden könnten, weiß niemand und bis zu diesem Zeitpunkt werden Vorschriften über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft eine Staats und Stands der Staatsbürgerschaft des anderen angewandt.
Wie lange dauert das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien?
Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines albanischen Staatsangehörigen entschieden, der im Jahre 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hatte. Nach der Änderung der politischen Verhältnisse in Albanien hob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1994 die Asylanerkennung wieder auf. Daraufhin widerrief die beklagte Stadt Mannheim 1999 die Aufenthaltserlaubnis und versagte den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik, weil der Kläger in der Zeit von 1991 bis 1998 mehrfach u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung und Diebstahls verurteilt worden war (neunmal zu Geldstrafen von 10 bis 90 ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * ,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Ausländer (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) und des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern (Amtsblatt RS, Nr. 62/2023) wurden zahlreiche Änderungen zur Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Serbien Land eingeführt. Gemäß den Änderungen sollten ausländische Staatsangehörige, die ihren Aufenthalt in der Republik Serbien aufgrund von Beschäftigung regeln (ein Ausländer, der beabsichtigt, in der Republik Serbien zu leben und zu arbeiten oder eine fachliche Spezialisierung, Schulung oder Praktikum durchzuführen), ab dem 01.02.2024 einen Antrag auf Genehmigung für vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit für Ausländer (eine einheitliche Genehmigung) ... weiter lesen
Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina
Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbststaendiges, unabhaengiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08).
Die Advokatur in Rebublik Srpska ist eine unabhaengige, selbsverwaltende Oranisation der Anwaelte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleinen jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltgesellschaft).
Vewaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska:
Delegireternversammlung der ... weiter lesen