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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
1. Die gesetzlichen Regelungen in den Verordnungen der Berufskammern
Die Berufsausübung der Psychotherapeuten ist in den landesrechtlichen Regelungen der Heilberufsgesetze sowie in den Berufsordnungen der jeweiligen Berufskammern geregelt. Die Muster-Berufsordnung (Muster-Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) der Bundespsychotherapeutenkammer ist eine Empfehlung der privatrechtlichen Bundeskammer an die öffentlich-rechtlichen Landeskammern. Sie regelt in § 6 Abs. 7 bspw. dass das Abstinenzgebot auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine ... weiter lesen
"Millionen-Betrug durch nicht zugelassenes Medikament. Frauenärzte verkauften illegal Verhütungsspritzen"
So oder so ähnlich titeln derzeit die einschlägigen Medien über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen mehre im Bundesgebiet niedergelassene Mediziner.
Nach verschiedenen Nachrichtenmeldungen hättem über 600 deutsche Gynäkologen mit nicht zugelassenen Verhütungsmitteln gehandelt und Fahnder in NRW so einen der größten Ärztebetrugsfälle Deutschlands aufgedeckt. Dabei hätten mehr als 600 Ärzte und Frauenärzte im großen Stil mit nicht zugelassenen Verhütungsmitteln gehandelt und setzten dabei ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. September 2018 zum Aktenzeichen III ZR 294/16 entschieden, dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für ein Implantat entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist.
Zwischen der Patientin und dem Zahnarzt ist ein wirksamer Behandlungsvertrag zustande gekommen. Dieser stellt einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art dar. Der Zahnarzt verspricht regelmäßig nur eine den allgemeinen Grundsätzen der zahnärztlichen Wissenschaft entsprechende Behandlung, nicht aber ihr – immer auch von der körperlichen und seelischen Verfassung des Patienten ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2019 zum Aktenzeichen 3 C 5.17 entschieden, dass die Gewinnung und Bearbeitung von menschlichem Gewebe grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Die für Ärzte geltende Ausnahmeregelung setzt voraus, dass der das Gewebe bei seinen Patienten anwendende Arzt alle anfallenden Tätigkeiten in der Hand behält und nicht auf externe Stellen überträgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger ist Chefarzt für Orthopädische Chirurgie in einem Kreiskrankenhaus. Er leitete dort eine Knochenbank, in der bei Operationen anfallende Oberschenkelknochenköpfe als Spendermaterial zur ... weiter lesen