Berufsunfähigkeit - Anforderungen an die Verweisungstätigkeit im Nachprüfungsverfahren
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15
Mit Urteil vom 07. Dezember 2016 (IV ZR 434/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass bei der Prüfung, ob ein Versicherter eine Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, nicht auf einen Hinzugewinn an Freizeit oder Arbeitserleichterungen abgestellt werden kann.
Der Fall
Die Versicherte war als Krankenschwester bei einem ambulanten Pflegedienst zu einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von durchschnittlich 1.359,31 € in Vollzeit beschäftigt und mit der Betreuung pflegebedürftiger ... weiter lesen