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RWE will bis 2016 weitere 6750 Stellen abbauen. Der derzeit gültige Kündigungsschutz soll nicht verlängert werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Pressemeldungen zufolge, z.B. Spiegel online vom 14.11.2013, will RWE mehr Stellen abbauen als bisher bekannt und schließt nunmehr auch Kündigungen nicht aus. Bis 2016 sollen 6750 Arbeitsplätze wegfallen. Betroffen seien Arbeitsplätze in der Stromerzeugung, in der Verwaltung und bei der Ökostromtochter Innogy. Allein in Deutschland sollen 4700 Arbeitsplätze wegfallen. Dem Vernehmen nach will man auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und den Abbau ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 4 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage, was ein Arbeitnehmer im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn beachten muss. Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet. Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, lebt gefährlich, was den weiteren Fortbestand des Arbeitsverhältnisses betrifft. Trotzdem gibt es immer wieder spektakuläre Fälle, wo Arbeitnehmer zwar eine gravierende Beleidigung ausgesprochen haben und trotzdem ihren Arbeitsplatz behalten können. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Arbeitsrechtliche Kündigungen unterliegen vielfältigen formalen Anforderungen. Oft scheitern die Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zum Beispiel an einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung. Da nützt dann auch die schlimmste Beleidigung dem ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach ... weiter lesen
• Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz, allerdings gilt es nicht vollumfänglich. • Leitender Angestellte ist, wer zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist. • Die Anforderungen einer sozial gerechtfertigten Kündigung sind wesentlich geringer als bei sonstigen Arbeitnehmern. • Das Arbeitsverhältnis kann bei an sich unwirksamer Kündigung im Kündigungsschutzprozess auf Antrag des Arbeitgebers unter Zahlung einer Abfindung gelöst werden. • Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess braucht nicht begründet zu werden. In der Praxis sollte er dies ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter doch wieder dienstfähig, hat er nur auf Antrag Anspruch auf möglichst rasche Wiedereingliederung. Der Dienstherr darf dann nicht abwarten, bis eine voll dem früheren Status entsprechende Stelle frei geworden ist, wie am 15. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 4.21). Vielmehr müsse er „jegliche zumutbare Verwendungsmöglichkeit“ prüfen. Voraussetzung hierfür ist aber ein Antrag. Wird ein dienstunfähiger Beamter wieder dienstfähig, kann er bis zu zehn Jahre lang wieder „reaktiviert“ werden. Nach Landesrecht kann die Frist auch ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.2.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 498/19 entschieden, dass das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme gilt. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung . Der Beklagte, der in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, schloss mit der Klägerin am 9./14. Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte. Nach dessen § 1 Nr. 1 sollte „das Arbeitsverhältnis “ am ... weiter lesen
Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen" werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch besonders niedrige Stundenlöhne ausgezeichnet hat. Mit aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
• Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen. • Das Gesetz enthält keine Regelungen zum zusätzlichen Urlaubsgeld. Jedoch gibt es diesbezügliche Vereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. • Weiter kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld mehrfach zahlt, ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Urlaubsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe ... weiter lesen