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Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen
Solingen/Berlin (DAV). Auf großen Parkplätzen, beispielsweise vor Baumärkten, werden die Fahrwege häufig wie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Dann gilt die Straßenverkehrsordnung ? selbst dann, wenn Schilder nicht ausdrücklich darauf hinweisen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 30. November 2007 (Az: 11 C 193/06). Im vorliegenden Fall stießen zwei Wagen auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes zusammen. Um den Rand des Parkareals läuft ein Fahrweg, von dem rechtwinklig kleine parallel laufende Zufahrtwege zu den Parkbuchten abgehen. An Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes weisen Schilder darauf hin, dass die ... weiter lesen
Ein Autovermieter muss den Mieter nicht ausdrücklich auf die Sommerreifen eines Mietwagens hinweisen. In jedem Fall ist dies dann nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Vermietung keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kein kalendarischer Winter war. Ist ein Mietfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Mietwagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kommt - nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 13. Juli 2012 - eine Mithaftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Autovermieter machte in diesem Fall Schadensersatzansprüche ... weiter lesen
Zur Verhinderung eines Fahrverbots kann in geeigneten Fällen die Geltendmachung eines sogenannten „Augenblicksversagens“ sein. Bei nur leicht fahrlässiger Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit liegen die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nicht vor. Unter einem Augenblicksversagen versteht man eine momentane Unaufmerksamkeit, die auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer passieren kann. Der Bußgeldkatalog enthält Regelbeispiele für Verkehrsverstöße, die unter anderem auch für bestimmte Delikte Fahrverbote enthalten. Dabei setzt die Verhängung eines Fahrverbots voraus, dass die Zuwiderhandlung unter grober oder ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Davor warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22). Der Beklagte hatte sein Auto trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und sie zum Teil blockiert. Als der Kläger beim Hinausfahren versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer. Die Richter stellten einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz fest, da das geparkte Auto die entscheidende Unfallursache war. Der Beklagte und seine Haftpflichtversicherung müssen ein ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, wenn sie vom ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein 1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten. 2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt. OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03 Umsetzen wenn der ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer in seinem Auto-Mietvertrag die Klausel vorfindet, bei einem Unfall mit dem Mietwagen sei in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, sollte diese Verpflichtung tunlichst einhalten. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, alle aus einer Kollision resultierenden Schäden selbst tragen zu müssen. Darauf weisen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hin. Im zu Grunde liegenden Fall war im Kfz-Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung auf einen Selbstbehalt von 450 Mark vereinbart worden. Diese sollte allerdings nicht gelten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht beachtet. Zu diesen Pflichten gehörte eine ... weiter lesen
Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung Gemessen wird auf der BAB 2 bei Km 0,35 in Fahrtrichtung Hannover. Zum Einsatz kommt das Messgerät es3.0 der Firma eso. Auf der vielbefahrenen A2 kommt es zu einer sehr hohen Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden. Nicht selten liegen die Überschreitungen im Fahrverbotsbereich. Erstaunlicherweise wird meistens am Wochenende geblitzt. Das Messgerät ist – ausgehend von der Fahrtrichtung Hannover – im Bereich des AD Werder (im Kurvenbereich) positioniert. es3.0 Funktion Das Messgerät es3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum Die Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war, hatte Erfolg. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts (AG) und Oberlandesgerichts (OLG) aufgehoben, da sie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Bf verletzen. Die Sache wurde an das AG zurückverwiesen. Sachverhalt: 16 Stunden nach der Einnahme von Cannabis fuhr der Bf mit einem Pkw. In einer anschließend ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen