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SAARBRÜCKEN (DAV). Erweist sich ein Gebrauchtwagen nach dem Verkauf als mangelhaft, geht es in der Haftungsfrage häufig um die Frage, ob der Verkäufer über den Schaden Bescheid wusste. Ist dies nicht der Fall und kann man ihm seine Unkenntnis auch nicht vorwerfen, geht eine Klage des Käufers ins Leere, wie ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken zeigt. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall hatte ein Autohaus von einer Kundin deren Gebrauchtwagen übernommen. Im Kaufvertragsformular, das die Firma nutzte, war bei den Beschaffenheits-Angaben die Differenzierung "unfallfrei" und "unfallfrei Vorbesitzer" enthalten. Die Verkäuferin hatte "unfallfrei" angekreuzt. ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen
Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06). Zwei Fahrzeuge stießen auf einer so genannten Verteilerfahrbahn zusammen. Das eine Auto fuhr auf der rechten Spur, dessen Fahrer beabsichtigte, auf die linke zu wechseln. Der Fahrer auf der linken Spur wollte auf die rechte wechseln. Als er den Fahrbahnwechsel ... weiter lesen
KARLSRUHE (DAV). Der Schutz der Vollkasko-Versicherung umfasst auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training und die hierbei entstandenen Schäden. Dies betont das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt wurde. Der Kläger war in dem zu Grunde liegenden Fall mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Das exklusive Fahrzeug erlitt dabei einen Totalschaden. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das OLG Karlsruhe sprach dem Eigentümer jedoch Schadensersatz zu. Die Richter unterschieden in ihrem Urteil zwischen einem Training zu einer Veranstaltung, "bei der es auf Erzielung ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen danach brennt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Oktober 2008 (AZ: 4 U 12/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer einen Totalschaden an seinem Auto, weil er aus Versehen Benzin statt Diesel getankt hatte. Er konnte seine Fahrt zunächst fortsetzen, merkte dann aber, dass der Motor unrund lief. Aus diesem Grund fuhr er die nächste Tankstelle an. Dort angekommen, stellte er eine starke Rauchentwicklung fest. Kurze Zeit später schlugen Flammen aus dem Kühlergrill. Verursacht hatte den Brand eine Überhitzung ... weiter lesen
Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ). Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben. Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und eine 48-jährige Unternehmerin aus dem nordbadischen Raum vom Vorwurf der Körperverletzung (§ 223 StGB) freigesprochen. Diese hatte im Herbst 2003 mit ihrem Kraftfahrzeug das Rotlicht an einer Kreuzung auf der B 36 bei Karlsruhe übersehen und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, welches durch die Wucht des Aufpralls umgeworfen wurde. Dabei erlitt ein in diesem Fahrzeug auf dem Rücksitz befindlicher 12-jähriger Schüler eine zehn Zentimeter lange Hautrötung am Hals, als sein Sicherheitsgurt hieran entlang streifte. Entgegen den Vorinstanzen, welche die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je ? 30 (insgesamt somit ? 600) ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer den Mindestabstand nur geringfügig unterschreitet, kann auf ein mildes Urteil hoffen wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Das Amtsgericht Bayreuth hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 2006 (AZ.: 2 OWi 139 Js 11473/05) bei Unterschreiten des 50-Meter-Abstandes um nur 5,7 Meter eine nur leichte Fahrlässigkeit festgestellt und die übliche Strafe ermäßigt. Der Betroffene fuhr mit seinem Lkw auf einer Autobahn mit 70 km/h. Der Abstand zum vorderen Fahrzeug betrug anstatt der vorgeschriebenen 50 Meter nur 44,3 Meter. Wegen seiner mehreren ? auch einschlägigen - Eintragungen in Flensburg wurde ihm eine erhöhte Geldbuße von 100 Euro und auch ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt. ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin und ihr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Halteverbot muss nicht beachtet werden, wenn es nicht korrekt durch amtlich zugelassene Verkehrsschilder gekennzeichnet ist. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied am 05. Oktober 2005 (AZ.: 6 K 805/03), dass eventuell entstandene Abschleppkosten dann zurückerstattet werden müssen. Im von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereines (DAV) mitgeteilten Fall sollte in einer Straße ein kurzfristiges Halteverbot wegen Umzugsarbeiten errichtet werden. Das Straßenverkehrsamt beauftragte das Umzugsunternehmen mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder. Es brachte die Schilder daraufhin auf Tafeln an, die in einem kräftigen Türkis gehalten waren und auf denen das Firmenlogo des Umzugsunternehmens angebracht ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen