VERKEHRSRECHT
Gericht: Kasko-Schutz umfasst auch Teilnahme am Sicherheitstraining
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KARLSRUHE (DAV). Der Schutz der Vollkasko-Versicherung umfasst auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training und die hierbei entstandenen Schäden. Dies betont das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt wurde.
Der Kläger war in dem zu Grunde liegenden Fall mit seinem Maserati bei einem Sicherheitstraining auf dem Hockenheim-Ring verunglückt. Das exklusive Fahrzeug erlitt dabei einen Totalschaden. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen.
Das OLG Karlsruhe sprach dem Eigentümer jedoch Schadensersatz zu. Die Richter unterschieden in ihrem Urteil zwischen einem Training zu einer Veranstaltung, "bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt", und einem "normalen" Sicherheitstraining.
Übungsrunden für eine Rennveranstaltung unterfallen demnach dem in den Kaskobedingungen festgelegten Risikoausschluss. Die Versicherung muss dann den Schaden nicht übernehmen. Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Fahrsicherheit dagegen sei, auch wenn sie auf einer Rennstrecke stattfinde, vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil vom 1. Juli 2004
Aktenzeichen: 12 U 85/04
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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