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Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrssicherungspflicht Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger hat sich auf einer als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hat geltend gemacht, dass die Rampe die notwendige Rutschfestigkeitsstufe besitze und der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes „Auf eigene Gefahr“ wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung zuständige 1. Zivilsenat hat die ... weiter lesen
"Unfall mit Mietwagen ? wer zahlt?" Von der Haftung für Unfallschäden an Mietfahrzeugen ist der Mieter in der Regel freigestellt, wenn er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine solche Haftungsfreistellung war auch im Mietvertrag eines Münchner Firmeninhabers mit der Fa. Sixt vom 28.1.2003 enthalten. Dennoch verlangte das Mietwagenunternehmen Schadensersatz wegen eines mit dem Mietauto zumindest leicht fahrlässig verursachten Unfalls. Am 7.4.2003 war der Firmeninhaber auf der Autobahn Richtung Kufstein von der schneeglatten Fahrbahn abgekommen und gegen die Mittelleitplanke geprallt. Die Mietwagenfirma verlangte von ihm einen Fahrzeugschaden von rund 10.000,- ? ersetzt. Sie warf dem Mieter vor, er habe ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2011 liegt keine Fahrerflucht vor, wenn ein Einkaufswagen während des Ausladens von Einkäufen wegrollt und ein anderes Kraftfahrzeug beschädigt und sich der Verursacher entfernt, ohne seine Personalien feststellen zu lassen. Das Gericht begründet dies damit, dass der Schutzzweck des § 142 StGB (Fahrerflucht) gegen eine Einbeziehung solcher Vorgänge spricht. Die Duldungspflicht zur Feststellung der Personalien stellt nämlich eine Besonderheit des Straßenverkehrs dar. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es in genannter Konstellation an dem erforderlichen straßenverkehrsspezifischen Gefahrenzusammenhang und damit an ... weiter lesen
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem ... weiter lesen
JENA (DAV). Ein Radfahrer, der nachts verbotswidrig durch eine Fußgängerzone fährt, muss auf seinem Weg mit Hindernissen rechnen. Stürzt er beispielsweise über einen Betonpoller, kann er nicht die zuständige Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar machen. Dies folgt aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die mit ihrem Rad im Dunkeln auf einem nur Fußgängern vorbehaltenen Straßenabschnitt über einen Poller gestützt war und sich erheblich verletzt hatte. Dort sei Fahrradfahren verboten gewesen. Die ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Berlin (DAV).Jeden Tag ereignen sich vielfach Unfälle auf deutschen Straßen. Viele Beteiligte sind an diesen Unfällen schuldlos. Grundsätzlich bezahlt immer der Schuldige die Anwaltskosten, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft mit. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen aber viele Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und ?verschenken? damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen. Hierzu gehören z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Sollte die Schuldfrage einmal ungeklärt sein, ist Expertenwissen unverzichtbar. Nur dann, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ganz und gar nicht erforderlich erscheint, werden die Gebühren nicht ersetzt. Dies ist beispielsweise bei der reinen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus der einem Verkehrsunfall Geschädigter ist berechtigt, einen Sachverständigen zu beauftragen, um die Höhe des Schadens feststellen zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss dafür aufkommen, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden am 20. Februar 2003 (AZ 91 C 4316/02 ? 37-), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Der Kläger war Geschädigter eines Verkehrsunfalls. Daraufhin beauftragte er ein Sachverständigenbüro mit der Begutachtung des Schadens. Dabei wurde vereinbart, dass das Grundhonorar sich nach der Höhe des Schadens und nicht nach den tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand richten sollte. Die beklagte Versicherung lehnte die Erstattung der Gutachterkosten in diese Höhe ab, da aufgrund dieser ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Ein Wertgutachten über einen Gebrauchtwagen, der privat verkauft wird, gilt nicht als Garantieversprechen des Verkäufers, wenn das Gutachten erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt und vorgelegt wurde. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg im Urteil vom 1. Juli 2008 (AZ: 6 U 120/07). In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Daher sollte man an solchen Stellen das Tempo reduzieren und bremsbereit sein. Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und die hinterbliebene Familie verlangte von dem Unglücksfahrer und dessen Versicherung Schadensersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu dem Ergebnis, dem Fahrer sei kein Verschuldensvorwurf ... weiter lesen
Berlin (DAV). Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ: 5 O 227/06). Rund um die Uhr auf den Nachwuchs aufzupassen, ist kaum möglich und für die Entwicklung des Kindes auch nicht förderlich, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Entscheidend sei, so die Richter, ob Eltern und Großeltern stets zuverlässig und gewissenhaft gehandelt und das Kind auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet hätten. Ein rüstiger Großvater holte seine fünfjährige Enkelin regelmäßig mit dem ... weiter lesen