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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10) entschied das Oberlandesgericht Köln, dass man unterscheiden müsse, ob der Nachfolger das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma oder bloß unter der Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung weiter führt. Führe der Nachfolger das Geschäft unter der bisherigen Firma fort, so hafte er für alle aus dieser Firma begründeten Verbindlichkeiten des ehemaligen Inhabers des Handelsgeschäfts gem. § 25 I HBG. Dazu müsse jedoch die entsprechende Firmenbezeichnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für ... weiter lesen
1. Der GmbH-Gesellschaftsvertrag Der GmbH-Gesellschaftsvertrag ist das maßgebliche Dokument, das die Regeln für die Gründung, den Betrieb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Beendigung sowie gesellschafts- und gesellschafterspezifische Punkte festlegt und im Detail regelt. In diesem Vertrag wird u. a. festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben, wie die Gewinne verteilt werden, wie die Willensbildung in der Gesellschaft erfolgt, die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgestaltet ist und vieles mehr. Zu dem Umfang und den Gestaltungsmöglichkeiten eines Gesellschaftsvertrags finden Sie weitere Informationen unter dem Artikel " ... weiter lesen
1. Allgemeines zum Gesellschaftsanteil einer GmbH Der Geschäftsanteil einer GmbH verbürgt die Mitgliedschaft an der GmbH an sich und eröffnet hierüber dem Anteilsinhaber die Gesellschafterrechte in einer GmbH. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Ist ein Schuldner Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer GmbH, ist sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich pfändbar. Ein Gläubiger kann daher in diesen Vermögenswert des Schuldners vollstrecken. Über § 9 HGB i. V. m. § 40 GmbHG kann ein Gläubiger beim zuständigen Registergericht über die Gesellschafterliste der GmbH prüfen, ob der Schuldner Gesellschafter der GmbH ist und wie viel Anteile der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch wenn der Gesellschaftsvertrag den Ausschluss durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter regele soll dies hier hieran nichts ändern. Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.06.2011 (AZ: II ZR 262/09) über eine Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Gesellschaft. Sehe der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vor, dass ein Gesellschafter ausscheiden solle, wenn die übrigen Gesellschafter sein Ausscheiden aus wichtigem Grund durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so sei diese Klausel ... weiter lesen
1. Die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten in der GmbH Die Treuepflichten eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ein zentraler Bestandteil des deutschen GmbH-Gesellschaftsrechts. Sie sind in verschiedenen Rechtsnormen verankert und durch zahlreiche Gerichtsurteile konkretisiert worden. Die Treuepflichten eines Gesellschafters ergeben sich primär aus der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag. Es handelt sich um eine vertraglich konkretisierte Pflicht, die sich auch an die nachgelagert eintretendem GmbH-Gesellschafter richtet. Ihren Ausfluss hat die Gesellschaftertreuepflicht aus unter anderem aus dem gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft (AG) im Außenverhältnis und gehört neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung zu den drei Organen einer AG. Als leitendes Organ obliegen dem Vorstand einige Pflichten, die dem Wohl des Unternehmens dienen. In besonderem Maße muss er darauf achten, dass bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewährleistet wird. Auch im Rahmen etwaiger Haftungsfragen ist dieser ... weiter lesen
1. Die Differenzhaftung bei der GmbH: Ein kurzer Überblick Die Differenzhaftung ist ein spezifisches Haftungskonzept, das in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung findet. Dieser Artikel zielt darauf ab, ein erstes Verständnis der Differenzhaftung bei einer GmbH zu vermitteln, die daraus resultierenden Haftungsfolgen zu erläutern und zu erklären, wie und wann diese Haftung relevant wird. 2. Was versteht man unter der Differenzhaftung bei einer GmbH? Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Gesellschaftsvermögen von den persönlichen Vermögenswerten der Gesellschafter getrennt ist. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro und muss bei Gründung zur ... weiter lesen
1. Einführung in das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung bei der GmbH i. G. Mit Aufhebung des Vorbelastungsverbots ist eine GmbH in Gründung (i. G.) nunmehr auch in der Lage, bereits in der Gründungsphase ihre allgemeine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Eintragung in das Handelsregister kann es zu der Konstellation kommen, dass im Zeitpunkt der Eintragung bereits das Stammkapital nicht mehr ausreicht, um die bereits begründeten Verbindlichkeiten zu decken. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung geschaffen. Diese höchstrichterliche Rechtsfortbildung dient als Ausgleich für den Wegfall des Vorbelastungsverbots. Bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist die Frage zu klären, ob die Anspruchsteller in den konkreten Fällen überhaupt etwaige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. In erster Linie sollten sich diese Ansprüche dann auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 06.11.2012 (Az.: II ZR 176/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine im Gesellschaftsvertrag einer GbR vereinbarte Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft über einen längeren Zeitraum unter Umständen unangemessen sein kann. Eine lange Bindung der Gesellschafter an die Gesellschaft könne zu einer Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter führen, die deshalb unwirksam sei. Enthalte der Gesellschaftsvertrag eine Bindung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Auslegung von Bestimmungen über die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschafter im Zweifel mit den Abfindungsbestimmungen aus dem Gesellschaftsvertrag eine auf Dauer wirksame und die ausscheidenden Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung wollen. Die Auslegung von Abfindungsklauseln habe anhand objektiver Umstände zu erfolgen. Das Recht eines Gesellschafters auf eine Abfindung bei dem Ausscheiden aus der Gesellschaft gehöre zu den Grundmitgliedsrechten ... weiter lesen