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Rechtsanwalt für Inkasso/Forderungseinzug in Bozen (Südtirol)
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Forderungen. Erforderlich ist, dass beim Mahngericht der Mahnbescheid beantragt wird. Daraufhin hat der Schuldner zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt oder er legt Widerspruch ein. Reagiert er nicht, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Das Mahnverfahren kann zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen, z.B. falls der Schuldner sich aufgrund des Mahnbescheides doch zu einer Zahlung entschließt. So kann ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Durch die Inkassozession wird der Zessionar ermächtigt, die abgetretene Forderung als eigene im eigenen Namen geltend zu machen; bei der Einziehungsermächtigung wird eine fremde Forderung geltend gemacht. Insoweit erlangt er bei der Zession dann das Recht, die Forderung einzuziehen; über die Forderung verfügen darf er jedoch nicht. Es besteht also ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen der Zessionar nach außen hin mehr Rechtsmacht erlangt, als nach innen. Dem Schuldner stehen hier im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erhält er jedoch "nur" eine Einziehungsermächtigung, so macht er die Forderung im fremden Namen geltend. Die Inkassozession stellt eine vollständige Abtretung der betreffenden Forderung dar, bei welcher der Zessionar als neuer Gläubiger der Forderung zu betrachten ist. Er befindet sich demnach nach der Abtretung in der berechtigten Position, um die Forderung einzuziehen. Allerdings erhält der Zessionar keine Verfügungsbefugnis über die Forderung, sodass zwischen ihm und dem Zedenten ein ... weiter lesen