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Rechtsanwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Italien
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Die Betätigung einer Schreckschusspistole mit einer Lautstärke bis zu 129 dB während einer Theateraufführung führt nach einer Entscheidung des 1. Zivilsenates nicht zur Haftung des Theaters für Gehörschäden eines besonders empfindlichen Besuchers.
Der Kläger, der seit 1997 unter einem chronischen Tinnitus litt, besuchte im April 1999 eine Aufführung des „Faust“ im Hessischen Staatstheater. Kurz vor der Pause wurde auf der Bühne ein Schuss abgegeben, der am Sitzplatz des Klägers 129 dB laut war. Ein zweiter Schuss folgte unmittelbar nach der Pause.
Der Kläger nahm das Land Hessen als Betreiber des Staatstheaters auf Schadensersatz in Anspruch, weil sich seine Tinnitus-Beschwerden nach der Theateraufführung dramatisch ... weiter lesen
Zu den Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruches nach einer Rangelei in der Schule
Kurzfassung
Wird ein Schüler bei einer Rangelei im Schulgebäude von einem Mitschüler verletzt, kann nur dann Schmerzensgeld beanspruchen, wenn ihm die Verletzung vorsätzlich zugefügt wurde. Andernfalls ist der Anspruch - ebenso wie zwischen Angehörigen eines Betriebes - ausgeschlossen.
Das entschied jetzt das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg. Weil von einem Verletzungsvorsatz des „Täters“ nicht auszugehen war, wurde die Klage des geschädigten Schülers auf 7.000,- DM Schmerzensgeld abgewiesen.
Sachverhalt
Zwischen dem 15-jährigen Kläger und seinem 16-jährigen Kontrahenten kam es ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 23.09.2003, Az: 3 U 1663/03
1. Die Einwilligung in eine Tätowierung beseitigt grundätzlich die Rechtswidrigkeit dieses Eingriffs. Sie bezieht sich jedoch nur auf eine nach den Regeln der Kunst durchgeführte Arbeit.
2. Wird die Tätowierung unprofessionell und technisch mangelhaft durchgeführt, so liegt darin eine Schadensersatzansprüche auslösende unerlaubte Handlung, da der Körper fahrlässig und widerrechtlich verletzt wird.
BGB § 823 Abs. 1
Auszüge vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/pdf/u_3u1663_03.pdf weiter lesen