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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Fonds LF 46 MT Green Point soll ebenfalls von der Hamburger Lloyd Fonds AG aufgelegt worden sein. Das Hamburger Unternehmen soll vornehmlich geschlossene Fondsbeteiligungen entwickeln und vertreiben. Die andauernde Schwierigkeiten der Schifffahrtsbranche scheinen auch an den Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses nicht spurlos vorbei zu gehen. Erst kürzlich soll die Lloyd Fonds AG für einige Schiffe den Insolvenzantrag gestellt haben. Die Gründe für die Krise sind vielseitig. Zum einen soll im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll eine Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung erzielt werden. Zum einen soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung und zum anderen die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht worden sein. Durch diese Maßnahme müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Durch die am 01.11.2012 in Kraft ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Zahlen Verbraucher vorzeitig ein Immobiliendarlehen zurück, darf die Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen, muss dabei aber sogenannte Sondertilgungsrechte des Kunden voll einbeziehen. Sehen Formularklauseln in Darlehensverträgen vor, dass zukünftige Sondertilgungsrechte nicht im vollen Umfang zu berücksichtigen sind, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers dar, urteilte am Dienstag, 19. Januar 2016, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/14). Der XI.-BGH-Zivilsenat gab damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer die Sparkasse Aurich-Norden auf Unterlassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vorliegend erstmals in Sachen CMI zu entscheiden. Dies ging zu Lasten des englischen Lebensversicherers. In seinen Urteilen (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied er ähnlich wie bereits verschiedene Oberlandesgerichte und bestätige deren Urteile. Es bestünde eine Leistungsverpflichtung des Versicherers unabhängig von dem Wert der jeweiligen Versicherung, so die Entscheidung. Oftmals sollen Kunden von CMI bestimmte Auszahlungen versprochen worden sein. Diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger investierten in Staatsanleihen, die ihnen lange Zeit als sichere Geldanlage verkauft wurden. Seit der europäischen Finanzkrise scheint dies jedoch für Anleihen einiger europäischer Länder nicht mehr zu gelten. Vor allem für Anleger sogenannter griechischer Staatsanleihen scheint sich die Finanzkrise weiterhin nachteilig auszuwirken, da einzelne dieser Griechenland Anleihen auf 17 % ihres ursprünglichen Wertes gesunken sein sollen. Obwohl für Banken, Kreditinstitute und andere Vermittler bereits absehbar gewesen sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern gestärkt. Dieses zugunsten der Anleger ausgefallene Urteil könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Klage soll zuvor von den Instanzgerichten noch abgewiesen worden sein. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung „ausgewogene Konditionen“ enthalten haben. Diese Aussage erwecke beim Anleger nach der ... weiter lesen
In den vergangenen Tagen und Wochen melden sich vermehrt verzweifelte Anleger der NL Nord Lease AG, vormals ALBIS Finance AG bzw. NordLeas AG, bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie berichten hilfesuchend, wie sie sich verhalten sollen, unter Vorlage von Schreiben der Anlagegesellschaft, dass sie zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden sollen, noch dazu innerhalb kurzer Frist. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit Klage gedroht. Die NL Nord Lease AG verweist in ihren Schreiben darauf, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt worden sei, was zu einer negativen Entwicklung der Beteiligung geführt habe. Hieraus resultierend sollen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen
In der Vergangenheit galten Lebensversicherungen als attraktive Geldanlage und als Möglichkeit der Vorsorge für das Alter. Diese Zeiten scheinen vorbei, wenn man einen Blick auf die Entwicklung des Garantiezinses in den letzten 25 Jahren wirft. Dieser ist sukzessive zurückgegangen und befindet sich nunmehr auf einem historischen Tief. Auch die Überschussbeteiligungen lassen nicht zuletzt in einer Niedrigzinsphase zu wünschen übrig. Sowohl herkömmliche Lebensversicherungen als auch fondsgebundene Verträge erweisen sich demnach häufig nicht als die gute Kapitalanlage, als die sie propagiert wurden. Enttäuschte Kunden spielen daher nicht selten mit dem Gedanken einer vorzeitigen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die Verwaltungsgesellschaft benennt die Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Nach der ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig). Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann sich ein Verbraucher von seinem Darlehensvertrag trennen und auf diese Weise die Zahlung weiterer Zinsen oder eines Vorfälligkeitsentgeltes vermeiden. Er muss lediglich das Darlehen zurückzahlen. Die Ausübung des Widerrufs ist ... weiter lesen