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Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16).
Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist.
Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger von Schiffsfonds erreichte in letzter Zeit eine schlechte Nachricht nach der anderen. Nach ersten Prognosen für 2013 könnten noch einige dazukommen. Die Gründe für die Schwierigkeiten der Fonds sollen in den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten liegen. Diese wiederum kommen durch eine Überkapazität an Schiffen zustande. Dieses Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage soll aber auch im nächsten Jahr fortbestehen: Die europäische Schuldenkrise sorge dafür, dass die Nachfrage auf wichtigen Handelsrouten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den Kontoinhaber zulässig.
Aufgrund einer von der Kauffrau D erteilten Einzugsermächtigung zog die C-Bank auf ein bei der beklagten Sparkasse unterhaltenes Konto monatlich Lastschriften. Nachdem die D-GmbH das Konto übernommen hatte, löste die Beklagte bis September 1997 unberechtigt noch fünf vorgelegte Lastschriften unter Belastung des Kontos ein. Der als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der D-GmbH bestellte Kläger verlangte von der Beklagten im April 1998 die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern der MPC Leben Plus könnten inzwischen Zweifel an der hohen Sicherheit des Fonds gekommen sein, mit welcher den ihnen gegenüber geworben worden sein soll. Der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2002 auferlegt, jedoch sollen die Anleger nach ein paar Ausschüttungen schon seit 2008 aufgrund wirtschaftlicher Probleme keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Der Fonds sei sowohl durch Fremdkapital als auch durch Kredite finanziert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger seien daher der Gefahr ausgesetzt, in den kommenden fünf Jahren auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Bereits vor der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des Fonds im Mai 2012 durch das Credit Suisse Asset Management war der CS Euroreal die letzten zwei Jahre geschlossen gewesen. Nachdem die erste Schließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, sei eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant gewesen. Die Anleger seien zur Geduld aufgerufen. Die im ... weiter lesen
Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die ... weiter lesen
Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese ... weiter lesen
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Daneben wurden weitere Anlagemöglichkeiten angeboten.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen