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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist. Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann vor, wenn einer oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. • Die Einschätzung, ob ein Arbeitsplatz wegfällt, liegt in der Macht des Arbeitgebers. Gerichtlich ist diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfbar. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zu anderen Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann. • Wenn der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sozialauswahl ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Urlaubsanspruch beim Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf (AZ.: 9 AZR 53/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das gilt wohl jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Wechsel den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Mit seiner Entscheidung stellt das BAG damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Umrechnung der Urlaubstage zu erfolgen hatte, wenn sich die Wochenarbeitstage verringerten, nicht mehr festhält. Damit folgt das BAG der ... weiter lesen
• Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. • Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren. • Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer unterschrieben auszuhändigen. • Bei der Formulierung von Arbeitsverträgen ist Sorgfalt geboten, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass einzelne Klauseln unwirksam sind. • Für den Arbeitnehmer lohnt es sich ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
Am 10.12.2020 wurde die Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 07.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit reagiert die Bundesregierung auf die umfangreichen Folgen der weiterhin bestehende Corona -Krise, indem sie die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien erleichtert und Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie sind am 11.12.2020 in Kraft getreten. Im Einzelnen: 1. Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus 2. Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des ... weiter lesen
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 25.11.2019 zum Aktenzeichen 8 Ca 335/18 entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Führungskraft wirksam war, da die Arbeitgeberin sich insoweit auf den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung in Bezug auf die Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit der drohenden Aufdeckung des Diesel-Skandals stützen kann. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 25.11.2019 ergibt sich: Der Kläger, eine Führungskraft im Management, hatte die Feststellung der Unwirksamkeit insgesamt dreier jeweils fristlos, hilfsweise fristgemäß ausgesprochener Kündigungen und Zahlung von Arbeitsentgelt begehrt, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Überstunden können eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit von Arbeitnehmern darstellen. Sie steigern Mediziner zufolge das Risiko von Schlafanfällen und Herzkrankheiten. Zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden ab. Handelt es sich um kleinere Unternehmen, werden die Überstunden oftmals auch nicht vergütet. Läuft das Arbeitsverhältnis ohne Probleme fort, nehmen Arbeitnehmer dies oft so hin. Zum Teil versprechende Arbeitgeber auch eine spätere Vergütung etwa in Form von Sonderurlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis dann aber ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 218/19 entschieden, dass ein Arzt einen Vergütungsanspruch für Rufbereitschaftszeiten hat. Der Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 29.07.1993 als Oberarzt an der beklagten Universitätsklinik, Medizinische Klinik I, Nephrologie, beschäftigt. Der Kläger nimmt außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit am sog. nephrologischen Dienst (Hintergrunddienst als Rufbereitschaft) teil. Er ist verpflichtet, sich während dieses Dienstes telefonisch erreichbar zu halten. Eine ausdrückliche Vorgabe, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, besteht nicht. Im Rahmen dieses ... weiter lesen
Freistellung einer Frauenvertreterin Die Klägerin ist als vollzeitbeschäftigte Angestellte an der Universität Freiburg tätig. Für diese Dienststelle ist sie nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGlG) als Frauenvertreterin gewählt und im Umfang von 60 vH von ihrer Arbeitspflicht befreit. Sie ist zuständig für etwa 1800 Beschäftigte; der Frauenanteil beträgt 57 vH. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 LGlG ist eine Frauenvertreterin zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in erforderlichem Umfang von den übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen. Bei Uneinigkeit über die Freistellung entscheidet eine Schlichtungsstelle. Diese hielt auf einen Antrag der Klägerin hin eine Freistellung im Umfang von 75 vH für geboten. An diese ... weiter lesen