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Rechtsanwälte und Kanzleien
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Marken dienen der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen. Sie werden in das Register eingetragen, wenn der Eintragung keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Diese materiellen Schutzvoraussetzungen prüft das Amt im Anmeldeverfahren. Eine Marke wird eingetragen, wenn sie unterscheidungskräftig ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und kein Freihaltebedürfnis besteht (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Reine Fantasiebegriffe erfüllen diese Voraussetzungen in den allermeisten Fällen. Oft möchten Unternehmen aber gerade Marken anmelden, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen annähernd beschreiben. Der Bundesgerichtshof ... weiter lesen
Die Anmelderin betreibt mehrere Internetportale und beantragte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Wort-/Bildmarke „ab-in-den-urlaub.de". Eine Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nur eingetragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Im Wesentlichen muss die Marke unterscheidungskräftig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz) und sie darf nicht freihaltebedürftig sein (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Markengesetz). Wird eine Wortbezeichnung als Marke angemeldet, darf diese also nicht rein beschreibend für die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen sein. Viele Anmelder möchten beschreibende Bezeichnungen als Marke für sich schützen. Oftmals ... weiter lesen
I. Ausgangsfall Der Anmelder beantragte beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „Kochen ist Kultur" als Marke unter anderem für „Druckereierzeugnisse; Photographien; Lehr- und Unterrichtsmittel; Ausbildung; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten". Die Bezeichnung wurde als Wort-/Bildmarke in einer bestimmten Schrift angemeldet, sie war mit Anführungszeichen versehen und in einen schwarzen Hintergrundblock gesetzt. Wie in den meisten Fällen stritten Amt und Anmelder über die Unterscheidungskraft der Marke für die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz. Das DPMA hat in diesem Fall die ... weiter lesen
I. Ausgangsfall Der Anmelder beantragte beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Bezeichnung „Flinkster" als Marke für diverse Waren und Dienstleistungen. Wichtigste Voraussetzung für die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register ist das Vorliegen einer konkreten Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz und das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Diese Eintragungsvoraussetzungen werden immer für die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen geprüft. Beispielsweise ist die Bezeichnung „Apple" für die Ware „Äpfel" nicht unterscheidungskräftig und für die Mitbewerber auch ... weiter lesen
I. Ausgangsfall Der Anmelder beantragte beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Eintragung der Wortmarke „LINEAS" als Marke unter anderem für Dienstleistungen im Bereich der „Telekommunikation" und für „wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen". Das DPMA hat die Eintragung von „LINEAS" für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen abgelehnt. Zur Begründung führte das DPMA an, der Begriff „LINEAS" gehöre zum Grundwortschatz der spanischen Sprache und bedeute in der deutschen Übersetzung „Linien". Dies würden die angesprochenen Verbraucher auch verstehen. Im geschäftlichen Verkehr bezeichne der Begriff „Linie" eine Produkt- ... weiter lesen
I. Ausgangsfall
Die 2005 angemeldete Marke „Neuschwanstein" ist am 4. Oktober 2005 unter anderem für „Reisedienstleistungen, Beherbergung und Verpflegung von Gästen", aber auch für eine Vielzahl weiterer Waren und Dienstleistungen wie "Kerzen, Raucherartikel", also Souvenirartikel, und u.a. Finanzdienstleistungen und Transportdienstleistungen eingetragen worden. Gegen diese Eintragung stellte ein Dritter einen Löschungsantrag, weil er der Auffassung war, dass der Begriff „Neuschwanstein" nicht als Marke hätte eingetragen werden dürfen. Die Löschungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) entsprach dem Löschungsantrag. Hiergegen wandte sich der Markeninhaber ... weiter lesen
Eine Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nur eingetragen, wenn keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Im Wesentlichen muss die Marke unterscheidungskräftig (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz) und sie darf nicht freihaltebedürftig sein (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Markengesetz). Wird eine Wortbezeichnung als Marke angemeldet, darf diese also nicht rein beschreibend für die beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen sein. Dennoch möchten viele Anmelder beschreibende Bezeichnungen als Marke für sich schützen. In vielen Fällen wird versucht, durch eine graphische Ausgestaltung der Marke die Schutzhindernisse zu überwinden. In einem aktuellen Fall hat das ... weiter lesen
Zur Pflege einer Marke gehört die Überwachung des Markenregisters, durch die der Markeninhaber frühzeitig Kenntnis von der Anmeldung jüngerer und rechtsverletzender Marken erhält. Der Inhaber der älteren Marke kann nach Eintragung der jüngeren Marke kostengünstig gegen diese Eintragungen im Widerspruchsverfahren vorgehen. Damit ist aber noch nicht klar, ob der Inhaber der jüngere Marke auch schon tatsächlich durch den Vertrieb entsprechend gekennzeichneter Waren (oder Dienstleistungen) gegen die ältere Marke verstößt. In diesen Fällen stellt sich für den Inhaber der älteren Marke die Frage, ob er schon bei Anmeldung der jüngeren Marke einen ... weiter lesen
I. Ausgangsfall Die 2007 angemeldete Marke „SANOO" ist 2008 unter anderem für „Parfümeriewaren, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Schmuckwaren, Uhren und Bekleidungsstücke" eingetragen worden. Hiergegen erhob der Inhaber der älteren, schon 1930 für ein „pharmazeutisches Kamillen-Präparat" eigetragenen Marke „Chamo" Widerspruch. Die Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hatte den Widerspruch zurückgewiesen. Dagegen wandte sich der Inhaber der älteren Marke mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG).
II. Die Entscheidung des BPatG Das BPatG hat die Beschwerde zurückgewiesen. Es hält die Marken „SANOO" und ... weiter lesen