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Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der später korrigiert werden kann und muß. Nach Ablauf der Frist ist allerdings eine Korrektur zu Lasten des Mieters ausgeschlossen. In dem zu entscheidenden Fall war im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen vorgesehen. Der Vermieter hatte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Urteil des BGH vom 26.09.2012 (Az. XIII ZR 330/11) hat sich mit genau solch einem Fall beschäftigt. In dem konkreten Fall soll ein Mietverhältnis über Wohnraum mit der Argumentation gekündigt worden sein, dass die Gattin des Klägers die Wohnung zukünftig zu beruflichen Zwecken nutzen wolle. In dem gleichen Haus soll der Kläger mit seiner Ehefrau in einer Wohnung leben. Die Beklagten sollen der Kündigung in der Folge widersprochen haben. Härtegründe sollen von ihnen wohl ... weiter lesen
Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen Kurzfassung Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können. Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Die Ausgangslage: Wenn sich in Mieträumen Schimmelpilz bildet stellt sich schnell die Frage nach der (Mit-)verursachung durch den Mieter. Der Ursachenbeitrag des Mieters kann sowohl in einem fehlerhaften Lüftungsverhalten, aber auch in einem fehlerhaften Heizverhalten liegen. Zum Vermieter geschuldeten Heizverhalten gibt es wie zum geschuldeten Lüftungsverhalten eine Vielzahl von teilweise sehr unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen. Nachfolgend stelle ich hiervon einige vor und leite davon ausgehend die Anforderungen an das Heizverhalten ab. Die Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Vorliegend lesen Sie Teil 9 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. 9. Muster – Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung Absender: Alfred Mustermann und Elvira Musterfrau Vorlagenstr. 13 10117 Beispielstadt Empfänger: Anton Beispielsmann und Fridoline Lady Schemastr. 24 10453 Modellstadt Beispielstadt, den 14.12.2013 Widerspruch gegen Kündigung wegen Eigenbedarf vom 01.12.2013 ... weiter lesen
• Grundsätzlich kann die Höhe der Gewerberaummiete frei vereinbart werden. Unwirksam ist eine Vereinbarung nur, wenn sie die Grenze des Mietwuchers überschreitet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt dies in Betracht, wenn die vereinbarte Miethöhe die ortsübliche Miethöhe um annähernd 100 Prozent übersteigt. • Bei langfristigen Mietverhältnissen können die Vertragsparteien ein Interesse daran haben, den Mietpreis an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Am häufigsten geschieht dies mittels Preisindex-Klauseln. Solche Klauseln knüpfen an die Preis- und Marktentwicklung an. • Betriebskosten können nur umgelegt werden, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Itzehoe (LG Itzehoe, Beschluss vom 27. Juli 2012 – 9 S 23/11 –, juris). Ausgangslage: Der Mieter muss inhaltliche Fehler der Nebenkostenabrechnung innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB geltend machen, also innerhalb eines Jahres nach Zugang der Betriebskostenabrechnung. Andernfalls ist er mit seinen Einwendungen ausgeschlossen. Eine abstrakte Beanstandung der gesamten Nebenkostenabrechnung ohne konkrete Begründung der einzelnen Beanstandungen reicht zur Wahrung der Einwendungsfrist nicht aus. Für eine formelle ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin In einem Urteil (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat der Bundesgerichtshof die Klage eines Mieters auf Feststellung zur Berechtigung einer Mietminderung und auf Unterlassung von Lärmbelästigung durch ein nach Einzug des Mieters im Erdgeschoss errichtetes Fischrestaurant und eine dort betriebene Abluftanlage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Normen eingehalten wurden. Spätere Änderungen der Gesetzeslage seien unbeachtlich. Tipp Mieter: Insbesondere, wenn sich die Lärmsituation erst ... weiter lesen
a. Begriffe Im deutschen Mietrecht herrscht eine teilweise unterschiedliche Handhabung im Hinblick auf die Bezeichnungen der Miete und ihrer Bestandteile. Hier ist bei den einzelnen Begrifflichkeiten Vorsicht geboten. Missverständnisse über die Bedeutung von Bezeichnungen wie Nettomiete, Bruttomiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete usw. sind vorprogrammiert. Es sollte daher immer im Einzelnen ausgeführt werden, was mit der jeweiligen Bezeichnung konkret gemeint ist. b. Mietstruktur Ohne ausreichende Vereinbarung geht das deutsche Mietrecht regelmäßig von einer sogenannten Bruttowarmmiete aus. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Vermieter die auf dem Grundstück ruhenden Lasten trägt. In ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 1. Umfang, Lage, Zeitpunkt, Intensität des Mangels Ausgangserwägungen: Viele Prozesse im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schimmelpilzbefalls gehen allein deshalb verloren, weil der jeweilige Vortrag der Parteien nicht hinreichend substantiiert und unter Beweis gestellt wird. Derartige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis soll sich vor allem danach richten, was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Dies entschied das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09). Danach soll für die Einordnung eines Mietverhältnisses maßgeblich sein, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies soll sich insbesondere nach den Umständen des Einzelfalles und dem vereinbarten Vertragszweck ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben bei einer Wohngemeinschaft (WG) alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben, muss später der Vermieter einem Mieterwechsel nicht automatisch zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 2. Juni 2022 veröffentlichten Leitsatzurteil entschieden (Az.: VIII ZR 304/21). Anderes kann danach aber bei einer absehbar hohen Fluktuation gelten, etwa bei Studierenden. Im Streitfall geht es um eine WG mit sieben Zimmern in Berlin-Charlottenburg. Der Ausgangsvertrag war im August 2013 abgeschlossen und auf Mieterseite von sechs jungen Männern unterschrieben worden. Im Februar 2017 zogen fünf Mieter aus und sechs traten neu in den Mietvertrag ein. Der Vermieter verband ... weiter lesen