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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin Nach dem Einzug in eine Wohnung bemerkt manch ein Mieter, dass die Wohnung nach chemischen Stoffen riecht. Der Mieter ist natürlich besorgt – besonders, wenn in der Wohnung Kinder wohnen. Sollte gerade ein Neugeborenes zur Welt gekommen sein, ist es nur verständlich, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Welche Rechte haben die Mieter? Zunächst rufen die besorgten Mieter die Hausverwaltung zu Hilfe. Die wiegelt oft erst einmal ab. Die Gerüche seien gar nicht so schlimm. Der Mieter müsse einige Tage ordentlich durchlüften; dann sei der Geruch verflogen und das Problem ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 2 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
2. Vortrag zur Art des Schimmelpilzbefalls (Gesundheitsgefährdung?)
Schimmelpilz ist unproblematisch ein Mangel, so dass sich dazu Ausführungen an sich erübrigen. Allerdings sind die Rechtsfolgen sehr unterschiedlich, je nachdem, ob der Schimmel gesundheitsgefährdend ist. Eine Gesundheitsgefährdung ist ... weiter lesen
Aktuell berichtet diverse Medien, dass der mutmaßliche Brandstifter, der in Berlin wochenlang mit einer Reihe von Kinderwagen-Bränden in Berliner Hausfluren für Schlagzeilen gesorgt hat, gefasst sei. Ein Berliner Postbote, so aktuelle Presseberichte, sei für die Tat verantwortlich. In den vergangenen Wochen hat manch ein Berliner Mieter deshalb einen verrauchten oder im Extremfall einen verbrannten Hausflur ertragen müssen. Der Geruch von Rauch dürfte bei manch einem Mieter noch Tage später in der Wohnung geblieben sein.
Welche mietrechtlichen Konsequenzen hat dies? Ist deswegen die Miete gemindert, obwohl den Vermieter keinerlei Schuld an den Bränden trifft? Viele Vermieter sind ... weiter lesen
Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Durch die Änderung der Heizkostenverordnung sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013.
Achtung: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Hierauf können sich weder Vermieter noch Mieter berufen.
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Eine aktuelle Tragödie macht Schlagzeilen. In einer Mietwohnung in Berlin-Köpenick sind kürzlich mehrere Personen an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die zivilrechtliche Haftungsfrage ist (noch) nicht abzusehen.
Bei Schäden, die eine schadhafte Gastherme oder Gasaustritt verursacht, kommen mehrere Verantwortliche in Frage. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, eine Gastherme ordnungsgemäß zu installieren und regelmäßig zu warten. Hiermit werden Fachfirmen beauftragt. Eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Beschluss vom 13.1.1987, Aktenzeichen: VI ZR 78/86), zeigt, unter welchen Voraussetzungen der Gasinstallateur ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger mit Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Gerade in den Ballungszentren herrscht zunehmend Wohnungsknappheit. Gleichzeitig herrscht bei vielen Vermietern die Sorge, einem Mietnomaden aufzusetzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich immer öfter die Frage, welche Informationen der Vermieter vom Mieter verlangen darf. Auf welche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß antworten und wann darf er lügen?
Maximilian Renger: Vermieter verlangen immer detailliertere Auskünfte von ihren Mietern und stellen Fragen bis ins Privatleben hinein. Ist das zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Viele der Fragen, die heute ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 26.10.2017 - 9 C 476/15.
Das Amtsgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 9 C 476/15) entschieden, dass der Vermieter im Fall eines Mangels an der Mietsache nur den eigentlichen Mangel, nicht aber die Mangelursachen beseitigen muss. Worum ging es und wie ist die Entscheidung zu beurteilen?
Feuchtigkeit im Keller: Im konkreten Fall war der zur vermieteten Wohnung gehörige Keller mit Wasser vollgelaufen und hatte Feuchtigkeit verursacht. Nachdem die Vermieterin Modernisierungsarbeiten durchführen und die Außenwände hatte dämmen lassen, verlangte die ... weiter lesen
Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht einen von ihm selbst einzuholenden Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens zur verbindlichen Grundlage für die vom Mieter zu übernehmenden Kosten erklären. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin aus Anlass eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12.7.2013 (VIII ZR 285/129) Ausgangslage: Grundsätzlich trifft nicht den Mieter, sondern den Vermieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Diese Verpflichtung kann im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen werden, mit der Folge dass der Vermieter seinerseits vom Mieter die Durchführung verlangen kann. Bei der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Nicht selten gibt es im Laufe eines Mietverhältnisses irgendwann gewisse Meinungsverschiedenheiten oder Streit zwischen Vermieter und Mieter. Dann kann der Ton auch durchaus mal etwas rauer werden. Problematisch allerdings für Mieter: wer den Vermieter angreift, kann sich unter Umständen einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung ausgesetzt sehen.
Jedenfalls bei Angriffen körperlicher Natur gibt es da keine Zweifel. Schwieriger ist die Frage, wann eine Beleidigung als Kündigungsgrund ausreicht und noch schwieriger die Frage, ob dies auch für Beleidigungen auf ... weiter lesen
Ist dem Vermieter bekannt, dass im Mietobjekt infolge von Baumängeln Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, muss eine spätere Ausweitung der Schimmelpilzbildung nicht noch einmal neu vom Mieter angezeigt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 18. März 2014 – VIII ZR 317/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig, ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2010, AZ VIII ZR 306/09 klargestellt.
In dem streitigen Mietvertrag hieß es:
„Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen ... weiter lesen
Beleidigungen und Drohungen seitens des Mieters gegenüber der Hausverwaltung haben unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren, ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil" (AG München v. 24.06.2022 - 461 C 19994/21).
Der Fall : Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage, weil der Mieter die Hausverwaltung in einem Brief als "grenzdebil" bezeichnet hatte und der Brief mit der Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" endete. ... weiter lesen