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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. August 2014 – 41 C 14/14 –, juris.
Ausgangslage:
Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters müssen vom Mieter in der Regel geduldet werden. Auch der Vermieter hat allerding in dieser Hinsicht einige Pflichten zu beachten. Der Mieter muss von entsprechenden Baumaßnahmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn es sind nur sehr geringfügige Maßnahmen vorzunehmen oder diese dulden keinen Aufschub, etwa um drohende Schäden vom Mietobjekt abzuwenden.
Der Mieter kann den Ersatz von Aufwendungen, die sich aus solchen ... weiter lesen
Wer kennt das nicht: Besucher in einer schönen und absolut angesagten Stadt und die gebuchte Unterkunft in einer normalen Wohnung als Ferienwohnung liegt direkt im Szenebereich, mitten im Wohngebiet mit urigen Stammkneipen, das Wetter ist traumhaft, die Laune auch und die Nächte draußen sind lang – wenn doch bloß alle Menschen dieser Stadt auch gleichzeitig Urlaub hätten, alle könnten ausschlafen und die ausgelassenen Feiern auf den Straßen würden alle begeistern. Ein Zweckentfremdungsverbot-Gesetz bräuchte es dann nicht mehr, oder? Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ... weiter lesen
Nachdem der Bundesgerichtshof jüngst bahnbrechend in seinem Urteil vom 11. Juni 2014 – Az.: VIII ZR 349/13 entschieden hat, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung seiner Wohnung habe wegen der von der Gesellschaft geforderten Flexibilität im Arbeitsbereich, aber auch bei Verkleinerung seiner Familie oder Verschlechterung seiner finanziellen Lage, ist das Thema Untervermietung topaktuell. Viele Mieter wundern sich jedoch im Laufe des Untermietverhältnisses über die zutage tretenden Eigenarten ihres Untermieters, den sie dann doch ganz gern wieder loswerden würden und spüren plötzlich die gesetzlichen Hürden für einen (Unter-)Vermieter. Ein Beitrag von ... weiter lesen
Eine aktuelle Tragödie macht Schlagzeilen. In einer Mietwohnung in Berlin-Köpenick sind kürzlich mehrere Personen an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die zivilrechtliche Haftungsfrage ist (noch) nicht abzusehen.
Bei Schäden, die eine schadhafte Gastherme oder Gasaustritt verursacht, kommen mehrere Verantwortliche in Frage. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, eine Gastherme ordnungsgemäß zu installieren und regelmäßig zu warten. Hiermit werden Fachfirmen beauftragt. Eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Beschluss vom 13.1.1987, Aktenzeichen: VI ZR 78/86), zeigt, unter welchen Voraussetzungen der Gasinstallateur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die Eigenbedarfskündigung ist für Vermieter in der Praxis nach wie vor ein beliebtes Mittel, um Mieter loszuwerden. Das Interesse daran ist naturgemäß größer, je höher die Nachfrage nach Wohnraum ist. In den Ballungszentren ist sie aktuell bekanntermaßen sehr groß. Ein nicht unerheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen in der Praxis dürfte vorgeschoben sein. Ob nun berechtigt oder nicht, Mieter haben es in der Praxis schwer, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren.
Widerspruch bei ... weiter lesen
Beleidigungen und Drohungen seitens des Mieters gegenüber der Hausverwaltung haben unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren, ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil" (AG München v. 24.06.2022 - 461 C 19994/21).
Der Fall : Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage, weil der Mieter die Hausverwaltung in einem Brief als "grenzdebil" bezeichnet hatte und der Brief mit der Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" endete. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.03.2016 – 107 C 263/13.
Eigenbedarf oft vorgeschoben
Ein Problem im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen hier in Deutschland, auf das ich schon mehrfach hingewiesen habe, ist der vorgeschobene Eigenbedarf. Nach meiner Erfahrung aus der Praxis ist ein erheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen nur vorgeschoben. Der Schutz der Mieter vor diesem Missstand durch die Gerichte ist leider unzureichend. Dennoch ermutige ich Mieter, die eine Rechtsschutzversicherung haben, oftmals dazu, sich gegen fragwürdige Eigenbedarfskündigungen zur Wehr zu ... weiter lesen
Mangelbegriff des Mietrechts und Rechte des Mieters bei dessen Vorliegen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Mietrechtlicher Mangelbegriff:
Der Begriff des Mangels im Mietrecht ist nicht ohne weiteres mit dem im Baurecht identisch. Ein Mangel liegt demnach in der Regel nur dann vor, wenn
- der tatsächliche Zustand der Mietsache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht (im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Wohnung einen Herd hat, tatsächlich hat sie aber keinen) oder
- der Standard nicht erreicht wird, den der Mieter erwarten darf (Mieter zieht in einen Neubau, der über keinerlei Trittschallisolierung verfügt) ... weiter lesen
Zur Frage, ob bei einem Zeit-Mietvertrag eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse dem Mieter ein Kündigungsrecht gibt
Kurzfassung
Eine wesentliche Verschlechterung seiner Finanzen berechtigt den Wohnungsmieter nicht zur Kündigung eines Zeit-Mietvertrages. Wer dennoch aus- und eine billigere Wohnung bezieht, zahlt am Ende möglicherweise (beinahe) doppelt.
Diese finanziell bittere Erfahrung musste nun eine Familie in einem Rechtsstreit vor Amts- und Landgericht Coburg machen. Wer bewusst einen längerfristigen Vertrag eingehe, müsse sich daran auch festhalten lassen, befanden die Coburger Richter. Die Kündigung wegen Einkommenseinbußen war damit unwirksam, zwei Mietverträge wirksam – und deshalb sind die Mieten für ... weiter lesen
Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar.
Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter - oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat - und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die fristlose Kündigung für den Fall an, dass erneut die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. ... weiter lesen
Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren. Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden Mietverhältnis.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen beantwortet.
1. Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nur die Instandsetzungsarbeiten, die ihre Ursache in der Abnutzung der Wohnung durch normalen Mietwohngebrauch haben. Soweit der Mieter den Wohngegenstand beschädigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Kündigung wegen Rückständen mit der Miete
Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen können oder wollen, riskieren sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter. Der Vermieter wird in der Regel fristlos, hilfsweise ordentlich kündigen. Wenn Sie als Mieter eine solche Kündigung erhalten, müssen Sie zunächst noch nicht in Panik verfallen. Wenn der Vermieter Sie aus der Wohnung haben will, muss er zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht erheben. Dadurch gewinnen Sie viel Zeit, wenn Sie alles richtig machen. ... weiter lesen