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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2014 – VIII ZR 349/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Der Alltag einer zunehmenden Zahl von Menschen verlangt Flexibilität auch im Hinblick auf den Wohnsitz. Wer sich zum Beispiel vorübergehend im Ausland aufhält, möchte deswegen nicht unbedingt seine Wohnung aufgeben. Das hat unterschiedliche Gründe. Zum einen müssen Sachen ohnehin gelagert werden, zum anderen befürchtet man aber auch, bei einer Anmietung zu einem späteren Zeitpunkt eine erhöhte Miete zahlen zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16. Januar 2015 – 2-17 S 51/14, juris).
Ausgangslage:
Bei Schimmelpilzbildung in der Wohnung kann der Mieter seine Rechte, wie zum Beispiel Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht und Schadensersatz, nur dann risikofrei geltend machen, wenn er ausreichend gelüftet und geheizt hat. Doch wie oft, wie lange und auf welche Art und Weise muss gelüftet werden? Das ist in der Rechtsprechung immer wieder umstritten. Die Urteile der Gerichte schwanken von zweimal täglich bis zu fünfmal täglich.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 16. Januar 2015:
In ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 11 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
11. Muster – Klageerwiderung
An das Amtsgericht
(Wählen Sie das Amtsgericht, das Ihnen den letzten Schriftsatz zugestellt hat. Verwenden Sie das dortige Aktenzeichen. Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll. Der Vermieter kann aber auch zunächst vor einem unzuständigen Gericht ... weiter lesen
Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume konnte nicht nachgewiesen werden. In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Austausch gemieteter Rauchwarnmelder in einer Wohnung mit vom Vermieter gekauften neuen Geräten ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Denn der Austausch mit gleichwertigen Geräten führt nicht zu einem höheren Gebrauchswert der Wohnung und ist damit nicht als Modernisierungsmaßnahme anzusehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 30. Juni 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII 213/21). Dies gelte auch dann, wenn der Vermieter die Warnmelder zuvor nur gemietet und später durch den Kauf neuer Geräte ersetzt hat, betonten die Karlsruher Richter.
Im konkreten Fall hatte die klagende Vermieterin 2012/2013 in einer vermieteten Wohnung in Halle Rauchwarnmelder einbauen lassen. Die Geräte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Gießen vom 02. April 2014 – 1 S 199/13 –, juris, für www.schimmel-anwalt.de.
Die Ausgangslage:
Hat sich in der Mietwohnung Schimmelpilz gebildet, muss der Vermieter zunächst beweisen, dass keine baulichen Mängel zugrunde liegen. Der Mieter wiederum muss dann sein Lüftungsverhalten darlegen und beweisen. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eine ausschließliche Verantwortlichkeit für die folgende Schimmelpilzbildung in Betracht. Das gilt umso mehr dann, wenn Baumängel ... weiter lesen
Der Kläger wohnt aufgrund eines Nutzungsvertrages in einer Siedlung der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft in München. Sämtliche Nutzungsverträge sowie die Hausordnung der Beklagten sehen vor, dass eine Haustierhaltung der vorherigen Zustimmung der Beklagten bedarf. Mit Schreiben vom 04.07.2002 genehmigte die Beklagte den Wohnungsnachbarn des Klägers „in stets widerruflicher Weise“ die Haltung einer „Wohnungskatze.“
Der Kläger leidet an allergischem Asthma-Bronchiale; sein Hauptallergen sind Katzenhaare. Vor allem deshalb bezog er im März 1998 eine Wohnung in der Siedlung der Beklagten, weil dort ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung bestand. Nach Anschaffung der Katze durch die Nachbarn hat der Kläger die Beklagte ... weiter lesen
Nachdem der Bundesgerichtshof jüngst bahnbrechend in seinem Urteil vom 11. Juni 2014 – Az.: VIII ZR 349/13 entschieden hat, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung seiner Wohnung habe wegen der von der Gesellschaft geforderten Flexibilität im Arbeitsbereich, aber auch bei Verkleinerung seiner Familie oder Verschlechterung seiner finanziellen Lage, ist das Thema Untervermietung topaktuell. Viele Mieter wundern sich jedoch im Laufe des Untermietverhältnisses über die zutage tretenden Eigenarten ihres Untermieters, den sie dann doch ganz gern wieder loswerden würden und spüren plötzlich die gesetzlichen Hürden für einen (Unter-)Vermieter. Ein Beitrag von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage: Mietminderung bei Abweichung von 10 Prozent und mehr
Ist die Wohnungsgröße im Mietvertrag aufgeführt, ist hierin regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung zu sehen. Das gilt auch dann, wenn diese mit einem Zusatz wie „ungefähr“, „ca.“ oder „etwa“ versehen ist. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer „ca.“-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei ... weiter lesen
Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12.
Ausgangslage:
Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Kurzfassung
Hat ein Mieter mehrere Jahre keine schriftliche Abrechnung über die Nebenkosten vom Vermieter verlangt und stimmt er zusätzlich einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen zu, so verliert er den Anspruch auf die Abrechnung – und damit auch das Recht auf eventuelle Rückerstattung von überzahlten Vorauszahlungen.
Mit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage eines Mieters ab, der 1999 erstmals von seinem Vermieter Abrechnung über die Nebenkosten für die Jahre 1986 bis 1992 verlangte. Obwohl im schriftlichen Mietvertrag aus dem Jahre 1986 die Pflicht des Vermieters festgeschrieben war, am Jahresende schriftlich über die Vorauszahlungen abzurechnen, hat der Mieter damit keine Möglichkeit mehr, für ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2010, AZ VIII ZR 306/09 klargestellt.
In dem streitigen Mietvertrag hieß es:
„Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen ... weiter lesen