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Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Österreich
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Frankfurt/Main (jur). Das „cash & drive“-Modell, bei dem Pfandleihhäuser ein Auto meist unter Wert kaufen und dann dem vormaligen Eigentümer zurückvermieten, hat erneut einen rechtlichen Dämpfer bekommen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschied, dürfen die Pfandleihhäuser bei Mietrückständen das Auto nicht einfach ohne Wissen der Kunden abholen und verkaufen(Az.: 2 U 165/21). Dies sei eine „verbotene Eigenmacht“ und die entsprechende Vertragsklausel daher unwirksam. Das beklagte, bundesweit tätige Pfandleihhaus verfolgt neben dem klassischen Pfandleihgeschäft auch ein „cash & drive“-Modell für Autos. Sie kauft den Eigentümern ihr Fahrzeug ab und vermietet ... weiter lesen
Kurzfassung Der Frühling naht, die Falten sollen weg. Verständlich. Doch für ein (kosmetisches) Hautlifting muss nicht jeder Preis gezahlt werden. Wird der Kunde durch die Behandlung krank, darf er sie sofort abbrechen. Für die ursprünglich vereinbarten weiteren Termine muss er dann auch nicht mehr finanziell aufkommen. So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Es wies die Klage der Besitzerin eines Kosmetikinstituts überwiegend ab. Sie hatte von der die Behandlung abbrechenden Kundin verlangt, ihr die restliche Vergütung von rund 1.650 € zu zahlen. Diese habe aber den Vertrag zu Recht gekündigt, habe ihre Haut doch auf das Lifting allergisch reagiert - so das Gericht. Sachverhalt Um der Gefühle weckenden ... weiter lesen
Corona: Müssen Sie einen Gutschein für eine abgesagte Veranstaltung bzw. einen abgesagten Flug akzeptieren? Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich so, dass ein Veranstalter keinen Anspruch auf den vereinbarten Preis für das Ticket, die Eintrittskarte bzw. den Kurs hat, wenn es ihm – etwa wegen der Corona-Pandemie – nicht möglich ist, die geplante Veranstaltung, z.B. das Konzert, den Kurs oder eine sonstige Veranstaltung, durchzuführen. Sofern Sie also den Ticketpreis, die Eintrittskarte bzw. die Kursgebühr schon gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung. Vor kurzem hat der Gesetzgeber aber nun ein neues Gesetz beschlossen, nach dem Veranstalter das Recht ... weiter lesen