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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30.04.2014 Stellung zum sog. Abwerbeverbot unter Arbeitgebern und dessen Reichweite genommen (AZ.: I ZR 245/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Zunächst führte der BGH aus, dass das Abwerbeverbot grundsätzlich wie das Einstellungsverbot im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gerichtlich nicht durchsetzbar sei. Ausnahmsweise, so der BGH, sei ein Abwerbeverbot unter Umständen aber anders zu behandeln als ein Einstellungsverbot, nämlich dann, wenn es sich um eine Nebenbestimmung handelt und diese für das besondere ... weiter lesen
Mit dem Anfang des Jahres ergangenen Urteil (Aktenzeichen: II ZR 197/10) hat der BGH verdeutlicht, dass eine Haftung auch dann noch in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter aus einer GbR bereits ausgeschieden ist. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ausgeschiedene Gesellschafter sind entsprechend der oben genannten Entscheidung nicht von dem Risiko einer Haftung befreit, obwohl das Gesetz eine Nachhaftung ausschließt. Eine weitergehende Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft kommt demnach für einen sogenannten Scheingesellschafter in Frage. Dies ist regelmäßig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH ... weiter lesen