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Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22). Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Thema Abfindung. Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber stellt sich für viele Arbeitnehmer, gerade wenn sie lange Jahre in ihrem Betrieb gearbeitet haben, die Frage nach einer Abfindung. Gibt es einen Anspruch darauf? Fachanwalt Bredereck: Leider in der Regel nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber kündigt. Manchmal gibt es einen Sozialplan und der Arbeitnehmer kann daraus direkt einer Abfindung beanspruchen. Anne-Kristin Wolff: Aber man hört doch oft davon, dass der Arbeitgeber (hohe) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) entschieden, dass die betriebsübliche Arbeitszeit dann als vereinbart gelten soll, wenn die Dauer der Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt sei. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall, war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war keine weitere Regelung über die Arbeitszeit enthalten, sondern lediglich die Formulierung, dass die ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub Die Betriebsparteien stritten über die Aufstellung von "Grundsätzen zur Bewilligung von Bildungsurlaub" nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auf Betreiben des Betriebsrats wurde eine Einigungsstelle errichtet. Diese fällte am 3. Februar 2000 einen Spruch, der Regelungen über die in Frage kommenden Veranstaltungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Anmelde- und Bewilligungsverfahren, eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeberin, über die Beilegung von Streitigkeiten, die Vorrangkriterien bei konkurrierenden Anträgen und den Widerruf bewilligter Freistellungen enthielt. Die Arbeitgeberin hat den Spruch insbesondere mit der Begründung angefochten, die ... weiter lesen
RWE will 3000 Stellen abbauen. Die verbleibenden Beschäftigten müssen sich auf jahrelange Null-Runden beim Gehalt gefasst machen. Ein Beitrag zum Beschluss des von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wird der zweitgrößte deutsche Strom- und Gaskonzern in seiner Kraftwerkssparte etwa 3000 Stellen abbauen. Der Personalabbau soll überwiegend über Altersteilzeitmodelle abgefedert werden. Gleichzeitig sollen sich die beschäftigten auf eine dreijährige Nullrunde bei Gehaltserhöhungen einstellen. Das sollten Mitarbeiter beachten: Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in erster ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Im Verfahren des Landesarbeitsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 13 Sa 551/19 wurde im Termin vom 13.02.2020 ein Vergleich geschlossen. Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 13.02.2020 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Logistikdienstleister, seit August 2016 als Logistikmitarbeiter beschäftigt. Am 31.12.2018 gegen 07.30 Uhr hielt sich der Kläger mit anderen Mitarbeitern im Raucherbereich hinter einer Lagerhalle auf. Er zündete einen Knallkörper und warf diesen aus dem Raucherbereich über eine Umzäunung auf das angrenzende Betriebsgelände. Anschließend klagte ein Leiharbeitnehmer der Beklagten über ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Annahme oder Forderung von Schmiergeld sind Kündigungsgründe: Wer Schmiergeld etwa von Geschäftspartnern des Arbeitgebers annimmt oder gar fordert, kann deshalb gekündigt werden. Ob zuvor eine Abmahnung erforderlich ist oder gar eine fristlose Kündigung wirksam wäre, ist dann abhängig vom jeweiligen Einzelfall und der Schwere des Vertragsverstoßes. Sozial adäquates Verhalten kann ausgenommen sein: Es kann jeweils eine gewisse Grenze sozial adäquaten Verhaltens geben, wenn Auftraggeber / Geschäftspartner des Arbeitgebers z.B. Kugelschreiben verteilen oder zum Geburtstag Pralinen ... weiter lesen