

Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt für die LEONINE Distribution GmbH das Filesharing der TV Serie " Babylon Berlin " ab.
Über Babylon Berlin:
Babylon Berlin ist eine deutsche Kriminal-Fernsehserie, die von X Filme Creative Pool in Koproduktion mit ARD Degeto, Sky und Beta Film produziert wird. Regie führen Tom Tykwer, Achim von Borries und Henk Handloegten. Hauptdarsteller sind Volker Bruch in der Rolle des Kommissars Gereon Rath und Liv Lisa Fries als Charlotte „Lotte“ Ritter, die ebenfalls bei der Polizei arbeitet. Die Drehbücher der ersten beiden Staffeln basieren frei auf Volker Kutschers Kriminalroman "Der nasse Fisch", der im Berlin der ... weiter lesen
Zur Haftung des Verkäufers einer Eigentumswohnung für die Richtigkeit eines von ihm eingeholten Wertgutachtens
Der Kläger erwarb von den Beklagten im Juli 1996 eine Eigentumswohnung nebst
Stellplatz zum Preise 422.000,-- DM. Die Verkäufer hatten zuvor über die Wohnung
ein Wertgutachten erstellen und dem Kläger aushändigen lassen, das deren Sachwert
auf 400.000,--DM veranschlagte. Mitte 1997 mußte der Kläger die Eigentumswohnung
veräußern. Ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger kam zu dem
Schluss, dass der Verkehrswert der Wohnung nur 290.000,--DM betrage. Darauf
nahm der Kläger die Verkäufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch.
Diesem Anspruch gab das Landgericht statt, nachdem ein weiteres von ... weiter lesen
Der klagende Landkreis ist Träger der Sozialhilfe; er macht gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht Ansprüche auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers geltend.
Bei den verarmten Schenkern handelt es sich um Eheleute, die der Mutter des Beklagten im April 1995 ein Sparguthaben schenkten. Mit dem Geld kaufte die Mutter des Beklagten u.a. einen Nissan Serena, den sie ihrerseits dem Beklagten schenkte. In der Folgezeit wurden die Eheleute pflegebedürftig. Da sie die Heimpflegekosten nicht in voller Höhe tragen konnten, kam für einen Teil der klagende Sozialhilfeträger auf. Um gegen den Beklagten Rückgriff nehmen zu können, leitete er den Rückforderungsanspruch der Eheleute wegen Notbedarfs (§ 528 BGB) auf ... weiter lesen