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OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362)
Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet , Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.
Dieser Grundsatz verfügt allerdings nicht über eine allgemeine Geltung. So sei er auf Grundbucheintragungen nicht anzuwenden, erkannte das Oberlandesgericht Hamm.
Der Sachverhalt betraf ein einen Grundstückskauf. Laut dem Kläger bestand zwischen den Vertragsparteien eine Absprache, wonach er ... weiter lesen
Nachdem das Steuerstrafverfahren beendet ist, stehen zum einen die Steuernachzahlung inklusive Zinsen ins Haus und zum anderen, etwaige mögliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung.
Bei der Ausübung eines Gewerbes, kommt der Entzug der Gewerbeerlaubnis in Betracht. Wichtigster Punkt ist hier die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Diese kann insbesondere bei hohen Summen der hinterzogenen Steuer verneint werden. So vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser bestätigte den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, unter anderem wegen erheblicher Steuerstraftaten mit einer Hinterziehungssumme von rund 1,1 Mio. Euro (BayVGH 2.7.14, 22 CS 14.1186, Abruf-Nr. 142401).
Ähnliches ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.07.15 (GrS 1/14)
Das Büro im eigenen Haus findet sich seit jeher häufig in der Republik. Diese Mischung von privater und betrieblicher oder beruflicher Nutzung wirft steuerrechtlich entsprechende Probleme auf. Der Bundesfinanzhof befasste sich nun mit einer solchen gemischten Nutzung. Ein beruflich oder betrieblich genutztes Zimmer kann steuerlich zum Abzug gebracht werden. In Frage stand, ob Aufwendungen für einen teilweise beruflich oder betrieblich genutzten Raum anteilig in Abzug gebracht werden können.
Der Bundesfinanzhof stellte in dem Beschluss klar, dass nur im Falle einer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen Nutzung ein Steuerabzug ... weiter lesen
Eine Steuerhinterziehung ist schnell begangen.
Beispielsweise kann bereits eine verspätete Steuerzahlung oder die Nichtabgabe einer Steuererklärung eine Steuerhinterziehung darstellen.
Eine Steuerverkürzung liegt nach der Legaldefinition des § 370 Abs. 4 Satz 1 AO namentlich immer dann vor, wenn die Steuer nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt wird.
Das heißt, der Steuerpflichtige hat entweder falsche Angaben gemacht oder es gar unterlassen irgendwelche Angaben zu machen und daher wurde die Steuer nicht, zu niedrig oder zu spät festgesetzt.
Bei Unternehmen ist zumeist die Umsatzsteuer ein ... weiter lesen
Eine Betriebsprüfung ist zunächst einmal nichts Außergewöhnliches.
Die allgemeine steuerliche Außenprüfung (auch Betriebsprüfung genannt) findet außerhalb der Räumlichkeiten des Finanzamtes statt, überwiegend vor Ort bei den betroffenen Unternehmen.
Je nach Größe des Unternehmens findet eine Betriebsprüfung regelmäßig statt.
Im Schnitt ist der Betriebsprüfer bei Großbetrieben alle vier Jahre, bei Mittelbetrieben alle 14 Jahre, bei Kleinbetrieben alle 26 Jahre und bei Kleinstbetrieben alle 92 Jahre, so eine Statistik des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2009.
Nach der ... weiter lesen
Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung , in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren.
Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen.
Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht ... weiter lesen
Düsseldorf (jur). Die Finanzämter dürfen auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinahmen erwarten oder gar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem am Dienstag, 5. November 2013, bekanntgegebenen Urteil bekräftigt (Az.: 13 K 4630/12 AO). Es bestätigte damit die Prüfung eines Restaurants für sogar elf Jahre.
Einer der Gesellschafter der Betreibergesellschaft hatte 2011 eine Selbstanzeige abgegeben und Kapitalerträge für die Jahre 2000 bis 2009 nacherklärt. Die Betreibergesellschaft gab daraufhin gegenüber dem Finanzamt an, der Gesellschafter habe jährlich Trinkgelder in Höhe von ... weiter lesen
Verkäufer von Software zur Kassenmanipulation haftet persönlich für von Kunden hinterzogene Steuern.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.01.2015 - 5 V 2068/14) hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, welche Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten Fall der Inhaber eines Eiscafés) hinterzogen hat.
Aus steuerstrafrechtlicher Sicht (nicht zu verwechseln mit der steuerrechtlichen Haftung) hat sich der Verkäufer der Software der Beihilfe einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15
Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB.
Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16
Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen.
Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.2.2017 - III R 9/16
Kaum ein Thema scheint den Bundesfinanzhof in letzter Zeit so sehr zu beschäftigen wie das häusliche Arbeitszimmer. In regelmäßigen Abständen ergehen Urteile und Beschlüsse zu dieser Thematik. Das häusliche Arbeitszimmer stellt einen besonderen Problemschwerpunkt dar, da es aufgrund seiner Zwitterstellung viele Einfallstore für Steuerabzüge bietet und in besonderer Weise vom Einzelfall abhängt. Damit lässt sich auch die große Praxisrelevanz dieser Materie begründen.
Der Kläger war als selbstständiger Logopäde tätig. Für die Verwaltungsarbeit seiner zwei Praxen nutze er ein ... weiter lesen
Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde.
Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen