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Rechtsanwalt in Bitterfeld-Wolfen - Strafrecht
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018 - 5 StR 566/17 Die Vorschriften §§ 331 ff. StGB betreffen die Strafbarkeit im Amt, darunter die Vorteilsannahme nach § 331 StGB, Bestechlichkeit gem. § 332 StGB, die Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und zuletzt die Bestechung des § 334 StGB. Die Systematik sieht demnach vor, dass jeweils beide an einem derartigen Vorgang beteiligte Parteien strafbar sind bzw. sein können, der Amtsträger ebenso wie der privat Agierende. Vieles hängt demzufolge von der Amtsträgereigenschaft ab, die jeder dieser Normen immanent ist, sei in gewährender oder in erhaltender Hinsicht. Eine gesetzgeberische Definition dieses Begriffes findet ... weiter lesen
Telco-Tec und E-Maxx – Vorsicht bei Zahlung per Vorkasse Telco-Tec und E-Maxx sind zwei Unternehmen, die über Onlineshops Elektroartikel anbieten, bzw. angeboten haben. Während die Onlineshops von E-Maxx mittlerweile nicht mehr zu erreichen sind, kann bei Telco-Tec weiterhin bestellt werden. Zwar findet man auf der ursprünglichen Internetpräsenz www.telco-tec.com nur noch den Hinweis, die Seite würde zur Zeit überarbeitet, seit einiger Zeit ist Telco-Tec jedoch unter neuem Namen über www.international-electronics.net erreichbar. Über beide Unternehmen häufen sich im Internet in Foren und auf Bewertungsplattformen die Beschwerden von Kunden. Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). In der Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter können nicht generell verlangen, dass sie alkoholfreies Bier kaufen können. Denn erhöht der Konsum von alkoholfreiem Bier den Suchtdruck alkoholkranker untergebrachter Personen, wird damit die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 18. Juli 2016 (Az.: 2 Ws 211/16). Im konkreten Fall hatte ein Sicherungsverwahrter beantragt, dass in der Abteilung für Sicherungsverwahrung der Kauf alkoholfreien Bieres zugelassen wird. Die Justizverwaltung lehnte dies ab und verwies darauf, dass der Genuss des ... weiter lesen
Der Generalbundesanwalt führt gegen mehrere Jugendliche und einen Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinschaftlich versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhaß" zwei Vietnamesen zu töten, und diese vorsätzlich schwer verletzt zu haben. Die Täter - Mitglieder der örtlichen rechtsextremistischen Jugendszene - sollen die Vietnamesen verfolgt, sie zu Fall gebracht und wuchtig mit den Fäusten sowie mit - teilweise schweren, festen - Schuhen auf Kopf, Bauch und Rücken der Geschädigten eingetreten haben. Dabei sollen sie Parolen wie "Ausländer verrecke" und "Ausländersau" geschrieen haben. Nach einer von ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14. Februar 2017 – 4 Str 422/15 Für diverse Delikte sowie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht ist die Frage relevant, wann sich ein Fahrer eines Autos fahrlässig verhält. Für den einzelnen heißt das konkret: Ab wann sollte ich mich nicht mehr hinter das Steuer setzen? Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und verlangsamt die Reaktionszeit. Die Fahrlässigkeit bezüglich des Führens eines KFZ unter Einfluss der Droge ist folglich eher naheliegend. Die genauen Voraussetzungen waren jedoch bisher unter den Oberlandesgerichten strittig. Der Tatbestand des § 24 Absatz 2 StVG sieht vor, dass ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Die schriftliche Begründung steht noch aus. Sicherlich haben Sie ebenso wenig wie auch ich aus der Berichterstattung erfahren, dass der Vorsitzende Richter am Landgericht das Urteil des Amtsgerichts massiv kritisierte. Sieben Verhandlungstage benötigte er, um den Sachverhalt aufzuklären, die Amtsrichterin nur einige Stunden. Meine Empörung über die Verfahrensweise des Amtsgerichts wurde seinerzeit in der Presse massiv kritisiert. Die Kritik des Landgerichts, ist der Presse keine Zeile wert. Festzustellen ist, dass erstmals durch das Landgericht eine ernsthafte Aufarbeitung des mir zur Last gelegten Sachverhalts betrieben wurde. Dass das Landgericht zu einer anderen als in meinem Sinne ausfallenden rechtlichen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. September 2017 - 2 StR 24/16 § 266 StGB normiert die Untreue, die seit jeher als komplexester Tatbestand des Kernstrafrechts gilt. Grund dafür ist ein höchst abstrakter und systematisch nicht eindeutiger Aufbau, der dem Gesetz seit den 1930er Jahren anheimfällt. Bis dahin war das Delikt auch in Deutschland stark fallgruppendominiert. Im Gegensatz zu den meiste Vorschriften des Kernstrafrechts findet sich im Ausland nicht immer eine klare Entsprechung der Untreue, mitunter wird gänzlich auf diese verzichtet. Der Tatbestand des § 266 StGB kennt zwei Varianten, von denen eine den Missbrauch einer dem Täter durch Gesetz, behördlichen Auftrag ... weiter lesen
Mit einem Verfahrensabschluss nach § 153a StPO erfolgen weder ein Eintrag ins Führungszeugnis, noch ins Bundeszentralregister (BZR). Gleichfalls gilt man nicht als vorbestraft. Dass ein vorschnell akzeptiertes "153a-Angebot" jedoch auch unangenehme Folgen haben kann, wissen viele nicht. Oft treten die negativen Folgen auch erst Jahre später zu Tage. Besitz von Kinderpornographie (§ 184b StGB), BAFöG-Betrug (§ 263 StGB), Besitz von Drogen (§ 29 BtMG, Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) - Diese und andere Straftatbestände stehen derzeit verstärkt im Fokus der Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden und werden in den kleineren Fällen oftmals mit der Versendung eines ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen