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Experten-Ratgeber
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Rund 240 Millionen Euro betrug das Investitionsvolumen des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln. Nun ist die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig. Am Amtsgericht München wurde am 25. September 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken brachte den 2005 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Als zu Beginn des Jahres der Wechselkurs von Schweizer Franken und Euro entkoppelt und der Franken deutlich an Wert gewonnen hat, sind dadurch die Schulden des Fonds sprunghaft angestiegen. Schon zuvor waren die im Kreditvertrag vereinbarten Beleihungsgrenzen verletzt worden. Als auch noch ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern. Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger werden durch die hohen Zinsen von Mittelstandsanleihen gelockt. Dabei besteht auch bei ihnen, genauso wie bei anderen Anlagenformen, das Risiko von Kapitalverlusten. Über Mittelstandsanleihen können mittelständische Unternehmen am Finanzmarkt Fremdkapital aufnehmen. Dafür geben sie Anleihen heraus und gewähren dem Anleger dadurch Rückzahlung des Geldes und Zinsen. Doch ob es überhaupt zur Rückzahlung des angelegten Geldes und Auszahlung der Zinsen kommt, hängt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern in Fällen fehlerhafter Anlageberatung gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die klagenden Kapitalanleger sind danach nicht mehr länger in der Beweispflicht. Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Gericht verurteilte die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen. Konkret bedeute das für die Anleger eine Rückerstattung ihrer Einzahlungen. Weiterhin seien der gerichtlichen Entscheidung zu Folge die Anleger von allen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Der Anleger soll demnach in den Zustand zurückversetzt werden, als hätte er die Beteiligung gar nicht erst getätigt. Ursächlich für die Entscheidung sei ein fehlerhaft verwendeter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger des SEB Immoinvest erhalten in den letzten Tagen Kaufangebote für ihre Anteile per Post. Es soll wohl ein Preis von 26,00 Euro je Anteil angeboten werden, wenn die Anleger dieses Angebot bis zum 27.02.2013 annehmen würden. Beigefügt sei dem Schreiben ein Dispositionsauftrag, welcher lediglich vom Inhaber zu unterschreiben sei. Dieses Kaufangebot sollten Anleger nicht sofort und ohne Weiteres annehmen. Möglicherweise stehen ihnen nämlich noch andere Ansprüche zu. Es ist nicht ... weiter lesen
Die prospektierten Ausschüttungen wurden nie erreicht, die Finanzkrise und sinkende Charterraten machten sich wie bei anderen Schiffsfonds bemerkbar. Nun hat das Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Harren & Partner MS Panagia eröffnet (Az.: 509 IN 23/15). Die Anleger des 2005 aufgelegten Schiffsfonds müssen mit finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust der Einlage rechnen. Möglicherweise wird vom Insolvenzverwalter auch die Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen geltend gemacht. Da der Schiffsfonds im Jahr 2005 aufgelegt wurde, droht die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Anleger sollten daher ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, daß eine Bank eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisverzeichnis nicht verwenden darf. Beide Vorinstanzen hatten die beanstandete Entgeltklausel gebilligt. Das Berufungsgericht hatte dies insbesondere damit begründet, daß die Benachrichtigung der Kunden in deren Interesse liege und daher ein berechtigtes Interesse der beklagten Bank an einer Vergütung anzuerkennen sei. ... weiter lesen
Das Unausweichliche ist nun geschehen. Der Windkraftbetreiber Prokon musste die Segel streichen und hat Insolvenz angemeldet. 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Mrd. Euro investiert haben, müssen nun den Gang des Insolvenzverfahrens abwarten. Ob und in welcher Höhe sie einen Teil ihres angelegten Geldes zurückerlangen können kann aktuell seriös nicht beantwortet werden. Dies wird sich erst zeigen, wenn der Insolvenzverwalter sich nach eingehender Prüfung Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschafft haben wird. Für die Genussrechtsinhaber wird von besonderem Interesse dabei sein, ob und in welchem Umfange neben ihnen Gläubiger existieren. ... weiter lesen