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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg hat in seinem Urteil vom 25.11.2011 (Az. 330 O 245/11) einem Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass durch den Anlageberater schon dann keine objektgerechte Anlageberatung erfolgt wäre, wenn dieser den Anleger bei der Vorstellung eines Investmentfonds nicht darüber informiert hat, dass zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch in großen Teilen in offene Fonds investiert wird, deren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 25.11.2011 hat das Landgericht (LG) Hamburg (Az. 330 O 245/11) einem Anleger einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. Es sei bereits keine objektgerechte Beratung durch den Anlageberater erfolgt, wenn dieser den Anleger bei der Vorstellung eines Investmentfonds nicht darüber aufgeklärt hat, dass zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch in großen Teilen in offene Fonds investiert wird, deren Rückzahlung bereits ausgesetzt war. Bei der Tatsache, ... weiter lesen
Unangenehme Post haben aktuell viele Genussrechtsgläubiger der Infinus-Gruppe erhalten. Der Insolvenzverwalter verlangt in einem auf den ersten Blick durchaus sorgfältig begründeten Schreiben bislang erfolgte Zinszahlungen zurück. Er beruft sich dabei auf die Genussrechtsbedingungen und vertritt die Auffassung, die Ansprüche seien nicht entstanden. Damals seien lediglich „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden, die nun der Insolvenzanfechtung unterlägen. Wir halten diese Anfechtung in vielen Fällen für unzulässig. Mit den Zinsen wurde nichts anderes als der vereinbarte Preis für die Überlassung des Genussrechtskapitals erbracht. Dabei muss man davon ausgehen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nun soll auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft kurz vor einer Insolvenz stehen. Die Sanierung der beiden Schifffonds soll schon im Jahre 2010 durch die Gesellschaft veranlasst worden sein. Anscheinend war dies erfolglos. Das Investmenthaus MPC Capital AG hatte die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" aufgesetzt. Das Emissionshaus MPC Capital AG ist nicht nur auf Schiffsfonds sondern auch auf Flottenfonds bedacht. Die Schiffsbeteiligungen sind auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet. Die von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch im Jahr 2013 sollen Anleger von Schiffsfonds wieder schlechte Nachrichten drohen. Eine Erholung der Schiffsfonds soll auch im kommenden Jahr nicht in Sicht sein. Die Schwierigkeiten der Schiffsfonds sollen aus den niedrigen Charter- bzw. Frachtraten resultieren. Diese niedrigen Charter- bzw. Frachtraten sollen sich aus einer Überkapazität von Frachtschiffen ergeben. Es bestehe ein Überangebot an Schiffen bei zu geringer Nachfrage. Die geringe Nachfrage soll vor allem in der europäischen Schuldenkrise ihre Wurzeln haben. Auf eine Besserung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll der Schutz von Verbrauchern in der Anlageberatung gestärkt werden. Der Schutz der Anleger vor Falschberatung soll durch die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht werden. Seit dem 01.11.2012 sollen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Die Finanzinstitute sollen Kundenbeschwerden der Finanzaufsicht melden. Bankberater sollen auf ihre Sachkunde und ihre Zuverlässigkeit hin ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht. Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
Mit Urteil vom 27.01.2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Klauseln, wonach ein einheitlicher Preis pro Buchungsposten als Teilentgelt der privaten Kontoführung bestimmt wird, unwirksam sind. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Hier klagt ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank auf Unterlassung der Verwendung der entsprechenden Klausel gegenüber Verbrauchern. Die Klausel sah einen Preis in Höhe von 0,35 Euro pro Buchungsposten neben dem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung privater Girokonten vor. In den Vorinstanzen blieb die Klage ... weiter lesen
Die Gesellschafter der Takestor AG (früher Balz Concept AG) erhielten neulich ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Takestor AG, Herrn Rechtsanwalt Tim Schneider, versehen mit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblich unzulässig erfolgten Einlagenrückgewähr. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter unterschiedlichen Namen ( Balz Concept AG, BAF AG, AKESTOR AG). Deren Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 Euro oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 bis 20 Jahre angegeben, wobei verschiedene Sparpläne ... weiter lesen
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen. Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog. Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.07.2014 – XI ZR 418/13 – hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung um eine Facette erweitert. Hat der BGH noch vor einigen Jahren angenommen, dass Banken bereits seit Anfang der 90 er Jahre aufgrund verschiedener Urteile des BGH wussten, dass sie ... weiter lesen
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie ... weiter lesen