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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Schadensersatzanspruch eines klagenden Medienfonds-Anlegers wurde vom OLG Hamm bestätigt. Das OLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Anleger sich auf Empfehlung seines Anlageberaters an einem Medienfonds beteiligte. Dabei hatte der Anlageberater den Anleger im Rahmen der Beratungen nicht über Provisionen aufgeklärt, die die Bank für die Vermittlung von Fondsanteilen erhalten sollte. Der Kläger hätte nach Auffassung des Gerichts jedoch von der beratenden Bank darüber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Die Lloyd Fonds AG soll bereits in der Vergangenheit einige Insolvenzanträge gestellt haben, so etwa für die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 54) oder die "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31). Ebenso soll im Jahr 2012 die Insolvenz des Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea und wenig später des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea angemeldet worden sein. So bangen momentan zahlreiche Anleger um ihr Geld. Die "MS Manhatten" ist zwar nicht das einzige Fondsschiff des im Jahr 2004 aufgelegten LF 48 Flottenfonds IV, das verbleibende ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Verbraucher einen Darlehensvertrag widerrufen, greift der Widerruf nicht auch für eine gleichzeitig zu Tilgungszwecken abgeschlossene Kapitallebensversicherung. Denn es handelt sich nicht um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 406/13).
Er wies damit eine Frau aus Niedersachsen ab. Sie hatte 2002 bei der Santander Bank ein Darlehen aufgenommen. Dies sollte zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch eine gleichzeitig abgeschlossene „tilgungsersetzende Kapitallebensversicherung“ getilgt werden.
Ein solches Vertrags-Doppel ist insbesondere zur Immobilienfinanzierung verbreitet. Nach ... weiter lesen
Der geschlossene Schiffsfonds KGAL – Alcas 200 SeaClass 7 – LIWA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG befindet sich seit einiger Zeit in der Krise. Hinter dem Fonds steht der 1968 gegründete Finanzdienstleister KGAL GmbH & Co. KG. Diese gehört anteilig der Commerzbank (45 %), der Bayern LB (30 %), der HASPA Finanzholding (15 %) und Sal. Oppenheimer (10 %).
Anleger müssen aber die negative Entwicklung ihrer Beteiligung nicht untätig hinnehmen und ggf. mit dem Schiffsfonds untergehen. Für den Fall, dass eine fehlerhafte nicht anlage- und anlegergerechte Beratung, die nicht über die Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung ausreichend aufgeklärt hatte, zu der ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung vom 30.04.2014 – C-26/13 – hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen weiteren Beitrag auch zum Verbraucherschutz in Deutschland geleistet, indem er Aufklärungspflichten bei Fremdwährungsdarlehen normiert hat.
Auch wenn Gegenstand des Verfahrens mehrere Vorlagefragen eines ungarischen Gerichts waren, hat die Entscheidung des EuGH nicht unwesentliche Bedeutung auch für deutsche Bankkunden, die Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen haben.
Der EuGH hat in besagter Entscheidung klargestellt, dass ein Verbraucher vor Abschluss eines solchen Fremdwährungskredits über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses informiert sein muss, um auf der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Anleger der fünf Lebensversicherungsfonds „Prorendita Britische Leben 1- 5“ kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Viele betroffene Anleger waren zuvor schon davon ausgegangen, dass sie ihr investiertes Kapital nicht mehr zurückerhalten werden. Der Medienfonds wies anscheinend ein Kapital von 240 Mio. Euro auf. Die in den Informationsmaterialien und Beratungen gemachten Angaben soll der Fonds gegenüber seinen Anlegern aber wohl nicht eingehalten haben. Als Grund hierfür wird beispielsweise angeführt, dass die Ausschüttungen wohl geringer ausfielen als erwartet. Das Konstrukt des Medienfonds Montranus 2 soll so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die ... weiter lesen
Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG.
Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Postbank im September 2000 ein Girokonto der Republikaner nicht unter Berufung auf deren politische Zielrichtung oder einen ihr bei Fortführung des Kontos drohenden Imageschaden kündigen durfte.
Ein Landesverband der Republikaner unterhielt bei der Postbank seit mehreren Jahren ein Girokonto. Im August und September 2000 wurde in der Presse über die Geschäftsverbindungen der Postbank zu "rechtsextremen" Parteien berichtet. Daraufhin kündigte die Postbank am 12. September 2000 gemäß Nr. 19 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Girokonto mit der Begründung, es bestehe kein Interesse an einer Fortführung der ... weiter lesen