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Berlin (DAV). Die in Schadensersatzbeträgen enthaltene Mehrwertsteuer wird zukünftig nur noch dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurde. Dies ergibt sich aus dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Bisher erhielt der Geschädigte den vollen Betrag der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten einschließlich der Mehrwertsteuer auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht oder viel später reparieren ließ. Zukünftig wird die Mehrwertsteuer nur noch in der Höhe erstattet, in der sie vom Geschädigten tatsächlich aufgewendet wird. Lässt der Geschädigte eine Billigreparatur durchführen, die entsprechend weniger kostet, bekommt er auch nur die in ... weiter lesen
München (jur). Autofahrer sollten im Straßenverkehr nicht zu stur auf das Reißverschlussverfahren vertrauen. Denn dieses ist nur beim Wegfall einer Fahrbahnspur verpflichtend, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 5. November 2012 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 334 C 28675/11). Ist die weiterführende Fahrspur durch ein Hindernis blockiert, muss der Verkehr auf der freien Bahn dorthin wechselnde Autofahrer nicht nach dem Reißverschlussprinzip hereinlassen, so das Amtsgericht in seiner am 7. März 2012 verkündeten Entscheidung. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die Anfang September 2011 mit ihrem VW Cabrio in München beim Spurwechsel einen Unfall erlitt. Die Frau fuhr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW. Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf ... weiter lesen
GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine Geldbuße darf nicht ohne weiteres vom Gericht verdoppelt werden, wenn auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Februar 2006 (Az.: 1 Ss 10/06) hervor, auf den die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam macht. Gegen den Betroffenen war ursprünglich ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt worden. Er hatte unter dem Einfluss von Amphetaminen sein Fahrzeug gesteuert. Als das Amtsgericht Kaiserslautern erfuhr, dass der Betroffene gar keinen Führerschein mehr besaß, verzichtete es auf das Fahrverbot und verdoppelte stattdessen die Geldbuße auf 500 Euro. Das OLG reduzierte die Buße wieder auf 250 ... weiter lesen
Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht nicht nur um die reine Telefonfunktion, sondern um jegliche Benutzung. Darunter fällt unter anderem das SMS-und Emailschreiben; das Surfen im Internet und auch dann, wenn das Smartphone lediglich als Navigationsgerät genutzt wird. Das Amtsgericht Essen hatte einen Kraftfahrer verurteilt, der sein Smartphone in der Hand hielt, um während der Fahrt eine Route in die Navigationsapp zu tippen. Der Kraftfahrer wurde zu einer Geldbuße von 40 € ... weiter lesen
Der Haushaltsführungsschaden ist ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannter Schadensposten, der in der Praxis häufig übersehen wird. Was hat es damit auf sich? Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung ist ein Beitrag für den Familienunterhalt, der entsprechend der Familienarbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. dann ist auch die hauswirtschaftliche Versorgung in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzustellen. Wird eine Person bei einem Unfall verletzt, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, steht ihr ein eigener Schadensersatzansprüch in Geld zu; dies auch dann, wenn sie ihre Arbeit bis zum Unfall in der Regel unentgeltlich erbracht hat. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu ... weiter lesen
Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens. Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben: ...zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, ... weiter lesen
Geblitzt in Brandenburg: Geblitzt mit PoliScan Speed Seit längerer Zeit fällt auch unseren Rechtsanwälten auf, dass das Messgerät PoliScan Speed Messungen außerhalb des zugelassenen Bereichs durchführt und rügten diesen Umstand gegenüber den Behörden und Gerichten. Die Bußgeldbehörden - so auch die Zentrale Bußgeldstelle Granssee (Schwerpunkt Brandenburg) - gehen in der Regel auf diese Problematik gar nicht ein. Die zuständigen Amtsgerichte stehen diesem Problem dagegen schon aufgeschlossener gegenüber und stellen bei Vorliegen derartiger Auffälligkeiten meistens ohne nähere Begründung ein. Nunmehr liegt zu diesem Problem ein ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
Teil 3: Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher? Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. Fahrverbot Bei Verurteilung oder im Zuge eines Strafbefehls kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich zum einen nach dem entstandenen Schaden und zum anderen danach, ob es im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei Schäden zwischen 200 und 500 € mit einem Monat, bei ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. § 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen