VERKEHRSRECHT
Straßenbahn hat immer Vorfahrt
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Berlin (DAV). Autofahrer müssen als Linksabbieger immer auf Straßenbahnen achten. Wollen sie abbiegen und ordnen sich deshalb in eine Verkehrsspur auf der Straßenbahnschiene ein, haben sie schlechte Karten, wenn es zu einem Unfall mit der Tram kommt. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 26. Januar 2004; Az.: 12 U 182/02) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Ein Linksabbieger hatte ein Gleis nicht rechtzeitig räumen können, als eine Straßenbahn kam. Im Streit über die Haftung für die Unfallfolgen vertrat der Autofahrer die Ansicht, der Bahnbetreiber müsse für den gesamten Schaden aufkommen, da die Betriebsgefahr einer Tram höher sei als die eines PKW.
Das Kammergericht sah das anders. Zwar sei der Hinweis auf die Betriebsgefahr der Straßenbahn berechtigt, da es sich um ein Schienenfahrzeug handele, das entsprechend schwer sei und einen längeren Bremsweg benötige. Gerade daraus resultiere aber auch die Verantwortung der Autofahrer, sich nur dann auf die Schienen einzuordnen, wenn man damit keine Straßenbahn behindert. Davon sei nur dann auszugehen, wenn sich unter Berücksichtigung der Verkehrslage keine Tram nähern könne, also nicht "alsbald". Hier mussten sich die Autofahrer und der Bahnbetreiber den Schaden also teilen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 ? pro Minute)