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München/Berlin (DAV). Gemeinden können bei einem Glatteisunfall zu Schadensersatz verurteilt werden. So muss die Stadt München an eine Fußgängerin, die sich im Winter auf einer nicht geräumten Straßenkreuzung den Knöchel gebrochen hatte, Schadensersatz zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München vom 12. Juni 2008 (AZ: 26 O 2677/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Die Klägerin war abends beim Überqueren der Straße auf der Fahrbahn ausgerutscht und schwer gestürzt. Dabei erlitt sie unter anderem eine Knöchelfraktur. Die Fahrbahn war nicht zeitnah vom Schnee geräumt und auch nicht gestreut worden. Grund für den Sturz war eine unter der Schneedecke liegende Eisplatte. Die Klägerin war der Auffassung, ... weiter lesen
Teil 3: Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher?
Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Fahrverbot Bei Verurteilung oder im Zuge eines Strafbefehls kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich zum einen nach dem entstandenen Schaden und zum anderen danach, ob es im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei Schäden zwischen 200 und 500 € mit einem Monat, bei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05).
Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Richter sahen dies ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wenn eine Gruppe Kinder beim Spielen Schäden anrichtet, haften die Beteiligten unter Umständen gemeinsam. Dabei kommt es in Einzelfällen nicht einmal darauf an, wer welchen Verursachungsbeitrag geleistet hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Drei zehnjährige Jungen hatten auf dem Gelände einer Kiesgrube gespielt und dabei besonderes Interesse an einem Radlader gefunden. Sie setzten das schwere Gefährt in Gang und kurvten mit ihm auf dem Areal herum. Das Abenteuer endete in einem Schlammteich, in dem der Radlader umkippte und teilweise versank. Die Kinder konnten sich ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben.
In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). Wer von einer schmalen Fahrbahn mit unbefestigtem Grünstreifen abkommt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss für den Schaden auch dann aufkommen, wenn der Fahrer kurz unaufmerksam war. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (Az. 20 U 134/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Kläger kam auf einer schmalen Landstraße von der Fahrbahn auf den Grünstreifen ab. Er konnte trotz Gegenlenkens nicht verhindern, dass er gegen einen Baum prallte. Es entstand Totalschaden. Als Unfallursache gab der Fahrer an, er sei kurz unaufmerksam gewesen, da er durch einen Blick auf den Beifahrersitz habe kontrollieren wollen, ob er alles ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Die kalte Jahreszeit verlangt von Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. Im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten dürfen nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern, so dass Landgericht Coburg in seinem Urteil vom 12. März 2008 (AZ - 21 O 645/07).
In dem von den Verkehrsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging eine Patientin zu einer Arztpraxis und musste dabei eine Holzbrücke über einem Teich überqueren. Auf der Holzbrücke lag eine "rutschfeste" Gummimatte. Als die Klägerin bei eiskaltem Novemberwetter mit Blitzeis darauf trat, rutschte die Matte weg und die Klägerin fiel. Sie brach sich einen Wirbel sowie das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Gutachter ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeugs über sogenannte Online-Börsen zu ermitteln, wenn dem Geschädigten selbst ein solcher Online-Verkauf nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2006 (AZ - 16 U 123/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Der LKW eines Fuhrunternehmers wurde bei einem Unfall beschädigt. Der Fahrer hatte keine Schuld. Der von ihm beauftragte Gutachter stellte einen Restwert des LKW von 4.500 Euro fest. Zu diesem Preis verkaufte der Geschädigte das Fahrzeug. Die Differenz zum Schaden sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die wandte ein, der LKW sei mehr ... weiter lesen
Das Amtsgericht Lüdinghausen hat mit Entscheidung vom 14. Januar 2013 (19 Owi 197/12) ein Fahrverbot ausgesprochen, wobei das Fahrverbot auf Fahrzeuge mit mehr als 100 PS beschränkt wurde.
Eine ganz offensichtlich kraftfahrerfreundliche Entscheidung. Denn: Der Wortlaut des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG stützt diese Entscheidung zumindest nicht zweifelsfrei. Hiernach kann nämlich das Fahrverbot auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art beschränkt werden. Entscheidend soll die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen sein. Typisches Beispiel ist die Beschränkung auf PKW, wodurch dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Lastkraftwagen (eventuelle zur Berufsausübung) weiter zu nutzen. ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06).
Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen