VERKEHRSRECHT
Gericht fordert: Bußgeldbehörde muss präzise arbeiten
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
ZWEIBRÜCKEN (DAV). Bußgeldbehörden müssen auf Formularbögen genau angeben, ob sie gegen einen Autofahrer als Beschuldigten ermitteln oder ob es sich nur um eine Anhörung beispielsweise als Fahrzeughalter handelt. Ein formaler Fehler kann dazu führen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig und damit nicht vollstreckbar wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
Ein Autofahrer war nach Feststellungen der zuständigen Kreisverwaltung mit einer Tempoüberschreitung von 81 Stundenkilometer außerorts ?geblitzt? worden. Die Tat datierte vom 11. November 2001. Der Bußgeldbescheid ? 375 Euro und drei Monate Fahrverbot ? erging erst am 27. Februar 2002. Zwischenzeitlich hatte der Betroffene ein als ?Anhörung/Zeugenfragebogen? bezeichnetes Schriftstück bekommen.
Das OLG bestätigte jetzt die Vorinstanz, die den Bußgeldbescheid wegen Verjährung aufgehoben hatte. Zwischen der Tat und dem Bescheid seien mehr als drei Monate vergangen, ohne dass die Behörde eine Verjährungsunterbrechung herbeigeführt hätte, hieß es in dem Beschluss. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn dem Betroffenen unmissverständlich unterbreitet worden wäre, dass gegen ihn wegen eines bestimmten Tatverdachts Ermittlungen liefen, so die Richter.
Das Formular ?Anhörung/Zeugenfragebogen? dagegen habe lediglich zum Ziel, einen bis dahin unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln. Hier komme noch hinzu, dass zwar der Tempoverstoß automatisch festgestellt worden sei, eine anschließende Kontrolle mit Fahrerfeststellung aber nicht stattgefunden habe. Das behördliche Schreiben habe im Anschluss an keiner Stelle zweifelsfrei erkennen lassen, dass gegen den Betroffenen als Tatverdächtigen ermittelt werde, betonten die OLG-Richter. Dies aber sei nach objektiven Kriterien zu beurteilen und nicht danach, wie der Beschuldigte eventuell das Formular verstehe.
Dies zeigt, dass man nicht alles hinnehmen muss. Wer einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt sucht, findet diesen im Internet unter www.experten-branchenbuch.de !
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Beschluss vom 26. August 2002
Aktenzeichen: 1 Ss 132/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Weitere Informationen zu diesem Thema:Urteile zum Verkehrsrecht finden Sie in unserer UrteilsdatenbankRechtsanwälte und Detektive zum Thema Verkehrsrecht finden Sie in unserem Experten-Branchenbuch.deBücher zum Verkehrsrecht finden Sie in unserem Buchshop